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    Internationale Amtshilfe zu Steuerzwecken

    Immer mehr Staaten versuchen, mit Amtshilfeersuchen an steuerrelevante Daten im Ausland zu gelangen. Was k枚nnen betroffene Personen tun?

    Ausgangslage

    Das Amtshilfeverfahren steht ausl盲ndischen Steuerbeh枚rden zur Verf眉gung, um an Informationen aus der Schweiz zu gelangen. Die Praxis zeigt in den letzten Jahren einen deutlichen Anstieg von derartigen Ersuchen. Es ist deshalb f眉r eine potenziell betroffene Person wichtig, den Ablauf und die m枚glichen Folgen des Amtshilfeverfahrens zu verstehen und die entsprechenden Rechte und Pflichten zu kennen.聽

    Grundlage der Amtshilfe

    Die Grundlage f眉r ein Amtshilfeverfahren ist die entsprechende Klausel im Doppelbesteuerungsabkommen oder im Amtshilfe眉bereinkommen. Die rechtlichen Grundlagen f眉r das innerstaatliche Verfahren finden sich sodann im Steueramtshilfegesetz bzw. in der Steueramtshilfeverordnung.聽

    Philipp Z眉nd

    Partner, Private Clients Tax

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    Joel Gyger
    Joel Gyger

    Expert, Corporate Tax

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    Fallbeispiel

    Luis ist vor einigen Jahren von Argentinien nach London gezogen. Er verbringt den englischen Winter gerne unter der spanischen Sonne in Andalusien und geniesst auch im Sommer einige Wochen dort. Die spanischen Steuerbeh枚rden vermuten nun, dass Luis in Spanien wohnt und m枚chten ihn entsprechend besteuern.

    Der Aufforderung der spanischen Steuerbeh枚rde, Informationen einzureichen, kommt Luis fristgerecht nach. Dadurch erf盲hrt die spanische Steuerbeh枚rde, dass Luis 眉ber eine Schweizer Kreditkarte verf眉gt. Nachdem sich Luis weigert, ausf眉hrliche Transaktionsdetails zur Kreditkarte zur Verf眉gung zu stellen, m枚chte die spanische Steuerbeh枚rde die Informationen inkl. Daten zum zugeh枚rigen Konto 眉ber die ESTV direkt bei der Kreditkartenherausgeberin und Bank in der Schweiz anfragen.

    Verfahren

    1. In einem ersten Schritt ersucht die spanische Beh枚rde die Schweiz um 脺bermittlung der Informationen und 眉bermittelt ein entsprechendes Gesuch.聽Darin muss sie insbesondere ausf眉hren, zu welchem Zweck sie die angefragten Informationen ben枚tigt, f眉r welchen Zeitraum sie die Unterlagen anfordert und weshalb diese zur Erreichung des angegebenen Zweckes voraussichtlich erheblich sind. Dar眉ber hinaus hat sie unter anderem zu best盲tigen, dass sie die Informationen aufgrund der Aussch枚pfung s盲mtlicher innerstaatlichen M枚glichkeiten selbst nicht erhalten kann.
    2. Die ESTV pr眉ft das Ersuchen und fordert danach die Kreditkartenherausgeberin und die Bank auf, die verlangten Informationen der ESTV zu 眉bermitteln. Die ESTV pr眉ft daraufhin die erhaltenen Dokumente und schw盲rzt s盲mtliche Informationen, die ihres Erachtens nicht ausgetauscht werden d眉rfen. Gleichzeitig muss die ESTV Luis 眉ber das Ersuchen informieren. Da dieser seinen Wohnsitz nicht in der Schweiz hat, ersucht die ESTV die Kreditkartenherausgeberin und die Bank, Luis aufzufordern, in der Schweiz eine zur Zustellung bevollm盲chtigte Person zu bezeichnen. Kann Luis weder auf diesem noch auf einem anderen Weg informiert werden, erfolgt die Mitteilung und die Aufforderung zur Bezeichnung einer Vertreterin durch eine Publikation im Bundesblatt.
    3. Nach der Bezeichnung der Vertreterin werden Luis die wesentlichen Teile des Ersuchens zugestellt. Zudem hat er die M枚glichkeit, Akteneinsicht zu verlangen, um alle Unterlagen des Verfahrens inkl. Korrespondenz der ESTV mit den Informationsinhabern zu erhalten.聽
    4. Luis kann daraufhin der 脺bermittlung der Informationen durch die ESTV zustimmen. In diesem Fall 眉bermittelt die ESTV die Informationen im vereinfachten Verfahren an die spanische Steuerbeh枚rde und schliesst den Fall ab. Eine Schlussverf眉gung erl盲sst sie keine.聽
    5. Sollte Luis dem vereinfachten Verfahren nicht zustimmen, steht es ihm offen eine Stellungnahme bei der ESTV einzureichen. Darin kann er vorbringen, weshalb Informationen oder Dokumente ganzheitlich ausgesondert oder nur mit zus盲tzlichen Schw盲rzungen ausgetauscht werden sollen. In der Praxis ist dies ein h枚chst relevanter Punkt, da durch fr眉hzeitige Vorbringung von fehlenden Schw盲rzungen allenfalls ein Rechtsmittelverfahren und damit auch unn枚tige Kosten und Umtriebe verhindert werden k枚nnen.聽
    6. Unter Ber眉cksichtigung der von Luis vorgebrachten Argumente erl盲sst die ESTV eine Schlussverf眉gung. Darin entscheidet sie, welche Informationen und Dokumente in welcher Form auszutauschen sind. Der Entscheid hat eine Begr眉ndung sowie eine Rechtsmittelbelehrung zu enthalten.
    7. Gegen die Schlussverf眉gung kann Luis innert 30 Tagen Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einreichen. In der Beschwerde ist zu begr眉nden, weshalb die Amtshilfe nicht oder nur teilweise gew盲hrt werden soll. Die Beschwerde hat aufschiebende Wirkung. Dies bedeutet, dass die Informationen nicht ausgetauscht werden, solange das Bundesverwaltungsgericht nicht entschieden hat.聽
    8. Ein Weiterzug eines abweisenden Entscheids des Bundesverwaltungsgerichts an das Bundesgericht ist danach nur noch in seltenen F盲llen zul盲ssig, in welchen sich eine Rechtsfrage von grunds盲tzlicher Bedeutung stellt.聽

    Fazit

    Durch rechtzeitiges T盲tigwerden kann Luis eine Vertreterin in der Schweiz bestimmen und zudem sicherstellen, dass die Informationen vor der 脺bermittlung genau gepr眉ft und wo m枚glich nicht 眉bermittelt werden.聽