Am 25. Juni 2018 traten die j眉ngsten 脛nderungen der Richtlinie 眉ber die Zusammenarbeit der Verwaltungsbeh枚rden im Steuerbereich (Richtlinie 2018/822 des Rates vom 25. Mai 2018, 芦DAC6禄) in Kraft, die Offenlegungspflichten f眉r Intermedi盲re und Steuerpflichtige vorsehen.
Die EU-Mitgliedstaaten hatten bis zum 31. Dezember 2019 Zeit, die neuen Vorschriften umzusetzen, die ab dem 1. Juli 2020 gelten. Als Reaktion auf die Coronavirus-Pandemie wurde den EU-Mitgliedstaaten erlaubt, die Meldefristen um 6 Monate zu verschieben. W盲hrend die meisten EU-L盲nder die Meldefristen um 6 Monate verschoben haben, haben Finnland und Deutschland angek眉ndigt, sich an die urspr眉nglichen Meldefristen zu halten.听
Schweizer Unternehmen k枚nnen von diesen neuen Regeln insbesondere wie folgt betroffen sein: