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    DAC6: Wer ist von den EU-Offenlegungsvorschriften betroffen?

    Am 25. Juni 2018 traten die j眉ngsten 脛nderungen der Richtlinie 眉ber die Zusammenarbeit der Verwaltungsbeh枚rden im Steuerbereich (Richtlinie 2018/822 des Rates vom 25. Mai 2018, 芦DAC6禄) in Kraft, die Offenlegungspflichten f眉r Intermedi盲re und Steuerpflichtige vorsehen.

    Die EU-Mitgliedstaaten hatten bis zum 31. Dezember 2019 Zeit, die neuen Vorschriften umzusetzen, die ab dem 1. Juli 2020 gelten. Als Reaktion auf die Coronavirus-Pandemie wurde den EU-Mitgliedstaaten erlaubt, die Meldefristen um 6 Monate zu verschieben. W盲hrend die meisten EU-L盲nder die Meldefristen um 6 Monate verschoben haben, haben Finnland und Deutschland angek眉ndigt, sich an die urspr眉nglichen Meldefristen zu halten.听

    Schweizer Unternehmen k枚nnen von diesen neuen Regeln insbesondere wie folgt betroffen sein:

    Pharmakonzern

    • Der Schweizer Hauptsitz eines internationalen Pharmakonzerns erh盲lt Lizenzgeb眉hren von einer deutschen Tochtergesellschaft, welche in der Schweiz privilegiert besteuert werden.
    • Diese Transaktion f盲llt grunds盲tzlich unter Hallmark C.1(d) der Richtlinie:听die Zahlung kommt im Hoheitsgebiet, in dem der Empf盲nger steuerlich ans盲ssig ist, in den Genuss von einem pr盲ferentiellen Steuerregime.
    • Diese Transaktion ist grunds盲tzlich von der deutschen Tochtergesellschaft unter DAC6 zu melden.

    Bank

    • Ein Kundenbetreuer einer Schweizer Bank r盲t einem in Deutschland ans盲ssigen Kunden, einen Teil seines Verm枚gens 眉ber eine Lebensversicherung, die in Deutschland privilegiert besteuert wird, zu investieren.
    • Diese Verm枚gensumstrukturierung k枚nnte unter Hallmark B.2 der Richtlinie fallen:听Eine Gestaltung, die sich so auswirkt, dass Eink眉nfte in Verm枚gen, Schenkungen oder andere niedriger besteuerte oder steuerbefreite Arten von Eink眉nften umgewandelt werden.
    • Da kein EU-Intermedi盲r involviert ist, ist der deutsche Kunde grunds盲tzlich verpflichtet diese Transaktion der deutschen Steuerbeh枚rde zu melden.

    Handelsgesellschaft

    • Eine Schweizer Handelsgesellschaft erwirbt schwer zu bewertende Markenrechte von einer Konzerngesellschaft mit Sitz in Irland.
    • Diese Transaktion wird grunds盲tzlich von Hallmark E.2 der Richtlinie erfasst:听Eine Gestaltung mit 脺bertragung von schwer zu bewertenden immateriellen Werten.
    • Diese Transaktion ist grunds盲tzlich vom irischen Unternehmen zu melden.

    Weitere Informationen

    Hier finden Sie weiterf眉hrende Informationen 眉ber听DAC6:

    • 听听(PDF, auf Englisch)
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    Wie k枚nnen wir Sie umfassend zu DAC6 unterst眉tzen?

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    Mittels einer Impact Analyse zeigen wir die Auswirkungen von DAC6 auf Ihr Unternehmen auf. Dazu geh枚rt eine eingehende Analyse der Produkte und Transaktionen (sowohl interne als auch in Bezug auf Kunden), die unter DAC6 fallen k枚nnten, sowie ein Vergleich der detaillierten Anforderungen in den betroffenen L盲ndern.

    Weisungen und Prozesse

    Nach der Impact Analyse unterst眉tzen wir Sie bei der Etablierung eines geeigneten Regelwerks und Prozesse zur Umsetzung der erforderlichen Massnahmen f眉r die laufende 脺berwachung und potenzielle Berichterstattung.

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    Ihre Ansprechpartner

    Gernot Zitter

    Partner, Corporate und M&A Tax

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    Olivier Eichenberger

    Director, Corporate Tax

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