Die Agenden von Verwaltungsräten werden immer umfangreicher und die Themen immer komplexer. Auch wenn es gesetzlich nicht vorgeschrieben ist, verfügen vor allem grosse börsenkotierte Unternehmen über Ausschüsse, die den Verwaltungsrat mit ihrem Fachwissen unterstützen und eine effizientere Entscheidungsfindung ermöglichen sollen.
Die Ausschüsse helfen dem Verwaltungsrat bei der Erfüllung seiner rechtlichen Auflagen (gemäss Art. 716a des Schweizerischen Obligationenrechts), indem sie sich eingehend mit spezifischen Themen wie Revision, Vergütung oder Nachhaltigkeit befassen. Die Ausschüsse erstatten dem Verwaltungsrat Bericht über ihre Tätigkeiten und Feststellungen, wobei die Verantwortung für die delegierten Aufgaben insgesamt beim Verwaltungsrat verbleibt.
Während ein ³Õ±ð°ù²µÃ¼³Ù³Ü²Ô²µ²õ²¹³Ü²õ²õ³¦³ó³Ü²õ²õ für börsenkotierte Unternehmen gesetzlich vorgeschrieben ist, kommen oftmals auch Prüfungsausschüsse (Audit Committees), Nominierungsausschüsse, Risikoausschüsse sowie ESG-Ausschüsse zum Einsatz. Die Kompetenzen und Verantwortlichkeiten der Ausschüsse sind in den entsprechenden Organisationsreglementen zu definieren. Bewährte Verfahren finden sich in dem von economiesuisse herausgegebenen «Swiss Code of Best Practice for Corporate Governance».