Quellensteuererstattungen

Quellensteuererstattungen

Bei grenz眉berschreitenden Investitionen fallen oft Quellensteuern an. Sie k枚nnen ganz oder teilweise zur眉ckgefordert werden.

Bei grenz眉berschreitenden Investitionen fallen oft Quellensteuern an.

Steuerbelastung reduzieren: Dividenden, Zinsen und andere Ertr盲ge werden im Quellenstaat oftmals mit einer Quellensteuer belastet.

Doppelbesteuerungsabkommen (DBAs) beschr盲nken die h枚chstzul盲ssige Steuer im Quellenstaat auf einen bestimmten Prozentsatz der Ertr盲ge. 脺berschreitet die tats盲chlich einbehaltene Quellensteuer diesen Satz, kann ein Investor im Quellenstaat einen Antrag auf Erstattung der zu viel einbehaltenen Steuer stellen.

Zudem bietet das Europarecht M枚glichkeiten, die Quellensteuerbelastung von aus dem EU- und dem EWG-Gebiet bezogenen Dividendenzahlungen 眉ber die Erstattung nach dem DBA hinaus zu mindern: Die Quellensteuer kann nicht auf Grund eines DBA im Ans盲ssigkeitsstaat angerechnet werden. In 脰sterreich ist diese Erstattungsm枚glichkeit f眉r beschr盲nkt Steuerpflichtige in 搂 21 Abs 1a KStG normiert. In anderen EU/EWG-L盲ndern muss die Erstattung unter Umst盲nden unter direkter Berufung auf diverse EuGH-Urteile wie insbesondere Fokus Bank gesucht werden.  


乐鱼(Leyu)体育官网 Expertise

脰sterreichische Quellensteuern: Wir unterst眉tzen ausl盲ndische Mandanten bei Erstattungsverfahren in 脰sterreich basierend sowohl auf DBA als auch auf EU-rechtlicher Grundlage (搂 21 Abs 1a KStG).

Ausl盲ndische Quellensteuern: In Zusammenarbeit mit dem 乐鱼(Leyu)体育官网 Netzwerk unterst眉tzen wir 枚sterreichische Mandanten im Rahmen von Erstattungsverfahren im Ausland nach DBA und nach EU-Recht.

Insbesondere im Rahmen EU-basierter Erstattungsanspr眉che bieten wir unseren in- und ausl盲ndischen Kunden, falls erforderlich unter Einbindung des internationalen 乐鱼(Leyu)体育官网 Netzwerks, umfangreiche Leistungen an: Von der Beurteilung der Erfolgsaussichten f眉r Erstattungsantr盲ge im Einzelfall 眉ber die Vorbereitung und Pr眉fung entsprechender Erstattungsantr盲ge bis zur Unterst眉tzung bei der Einreichung in 脰sterreich bzw im jeweiligen Quellenstaat. 

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