Steuerliche Vorhaben der neuen Bundesregierung
Tax News � KMU April 2025
Tax News � KMU April 2025
Kurze Übersicht der geplanten Einsparungen
Ende Februar hat die neue Bundesregierung ihr Regierungsprogramm 2025-2029 präsentiert (siehe dazu auch den Beitrag �Erste Budgetsanierungsmaßnahmen beschlossen� ). Die steuerlichen Vorhaben sind wie erwartet von Einsparungen gekennzeichnet. Darüber hinaus sind Maßnahmen zum Abbau von Bürokratie geplant. Wichtige Aspekte sind nachfolgend im Überblick dargestellt. Die entsprechende gesetzliche Umsetzung bleibt abzuwarten.
Inflationsanpassung beim Einkommensteuertarif � 1/3 wird ausgesetzt
Im Sinne des Ankämpfens gegen die kalte Progression („stille Steuererhöhung�) werden seit 2023 2/3 der Inflationsrate mittels Anpassung von Einkommensteuertarifen ausgeglichen. Von dieser Anpassungsautomatik soll nun 1/3 der Inflationsrate ausgesetzt werden. Offen ist, was mit dem letzten Inflationsdrittel, welches grundsätzlich für einzelne Maßnahmen zur Entlastung reserviert ist, passieren soll.
Ausdehnung der Pauschalierungsmöglichkeiten
Bei der Basispauschalierung sollen ab 2025 die Umsatzgrenze auf EUR 320.000 und der pauschale Betriebsausgabenabzug von 12 % auf 13,5 % erhöht werden. Weitere Erhöhungen sollen ab 2026 auf eine Umsatzgrenze von EUR 420.000 und ein Betriebsausgabenpauschale von 15 % erfolgen. Ob auch Änderungen beim pauschalen Betriebsausgabensatz von 6 % erfolgen werden und wie mit der geplanten Erhöhung der Vorsteuerpauschalierung verfahren wird, ist offen.
Anpassung der Luxustangente für PKWs
Die Angemessenheitsgrenze soll ab dem Jahr 2027 von EUR 40.000 auf EUR 55.000 angehoben werden. Die Erreichung des Zielwerts von EUR 65.000 als Angemessenheitsgrenze ist von der budgetären Entwicklung abhängig.
Erhöhung des Gewinnfreibetrags
Der Gewinnfreibetrag soll einheitlich auf 15 % angehoben werden � die maximale Höhe des Grundfreibetrags soll ab 1.1.2027 von bisher EUR 33.000 auf EUR 55.000 erhöht werden.
Betriebsübergaben leichter gemacht
Entsprechend dem Regierungsprogramm soll der Veräußerungsfreibetrag von bisher EUR 7.300 auf EUR 45.000 angehoben werden. Der begünstigende Hälftesteuersatz für außerordentliche Einkünfte soll in Zukunft ohne Einstellung der Erwerbstätigkeit („Berufsverbot�) zustehen.
Abgabenerhöhungen bei Stiftungen
Die Stiftungseingangssteuer und das Stiftungseingangssteueräquivalent werden auf 3,5 % erhöht und die Zwischensteuer auf 27,5 % angehoben.
Streichung des Klimabonus und Teilkompensation für Pendler:innen
Schon länger ist bekannt, dass der Klimabonus von der neuen Regierung abgeschafft wird. Für 2026 ist eine Teilkompensation für Pendler:innen in Form eines Absetzbetrages angedacht. Das Kilometergeld für Fahrräder und Motorräder soll auf EUR 0,25 reduziert werden.
Erhöhung der sonstigen Bezüge
Eine Erhöhung des Freibetrags (bisher EUR 620) für sonstige Bezüge (13. und 14. Gehalt) ist angedacht.
Absenkung / Entfall des Dienstgeber:innenbeitrags
Die Senkung der Lohnnebenkosten steht auch bei der neuen Bundesregierung auf der Agenda. Unter Budgetvorbehalt soll der Dienstgeber:innenbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds von aktuell 3,7 % bis Mitte der Legislaturperiode stufenweise auf 0 % gesenkt werden.
Änderungen bei der Grunderwerbsteuer (GrESt)
Im Bereich der Grunderwerbsteuer besteht das Ziel, eine effektivere Besteuerung im Rahmen von großen Immobilientransaktionen durch Share Deals zu erreichen. Im Gegensatz dazu sollen beim ersten Eigentumserwerb sowohl die GrESt als auch staatliche Nebengebühren entfallen (wie bereits bei der Grundbucheintragungsgebühr für Ersterwerbe bis EUR 500.000).
Valorisierung der Bundesgebühren
Die Valorisierung der Bundesgebühren soll nachgeholt werden (zuletzt wurde diese 2011 durchgeführt), woraus eine Erhöhung der Gebühren um über 40 % resultieren würde.
Vereinfachungen bei den Dokumentationspflichten und bei der Belegerteilungspflicht
Das neue Regierungsprogramm sieht Vereinfachungen bei der Registrierkasse und beim Wareneingangsbuch vor (mitunter eine Vereinfachung der „Kalte-Hände-Regelung�). Überdies soll die Belegerteilungspflicht bei Käufen bis EUR 35 entfallen. Dabei soll ein digitaler Beleg als Alternative zum gedruckten Beleg dienen � auf Kund:innenwunsch muss jedoch weiterhin ein Papierbeleg ausgedruckt werden.
Nachfolgeregelung zur Bildungskarenz
Die Bildungskarenz wird in ihrer jetzigen Form eingestellt. Ab 2026 soll es eine Nachfolgeregelung geben. Dieses neue Modell legt den Fokus auf gering qualifizierte Personen, erhöht die zu erreichenden ECTS-Punkte und zielt auf eine stärkere Anwesenheitspflicht ab. Überdies soll der in der Vergangenheit beliebte direkte Anschluss an die Elternkarenz nicht mehr möglich sein.