Erste Budgetsanierungsmaßnahmen beschlossen

Tax News � KMU April 2025

Tax News � KMU April 2025

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Überblick über die beschlossenen Maßnahmen

Die neue Bundesregierung sieht in ihrem Regierungsprogramm einige steuerliche Änderungen vor (siehe dazu auch den Beitrag �Steuerliche Vorhaben der neuen Bundesregierung�). Erste Einsparungsmaßnahmen wurden bereits Mitte März 2025 mit dem Budgetsanierungsmaßnahmengesetz 2025 beschlossen (siehe auch unseren Tax Flash 3/2025). Die nachfolgend überblicksmäßig dargestellten Neuerungen traten größtenteils bereits mit Anfang April 2025 in Kraft.

Verlängerung Anwendungszeitraum des Spitzensteuersatzes von 55 %

Verlängerung des Anwendungszeitraumes des Steuersatzes von 55 % für Einkommensteile in Höhe von über EUR 1 Mio. um weitere vier Jahre bis inklusive 2029.

Abschaffung des Umsatzsteuer-Nullsteuersatzes für Photovoltaikanlagen

Seit 1. April 2025 ist die Anwendung des Umsatzsteuersatzes von 0 % für Lieferungen, innergemeinschaftliche Erwerbe, Einfuhren sowie Installationen von Photovoltaikmodulen nicht mehr möglich. Der Nullsteuersatz kommt bis 31. Dezember 2025 nur mehr dann zur Anwendung, wenn die zugrunde liegenden Verträge vor dem 7. März 2025 geschlossen wurden.

Ausweitung der motorbezogenen Versicherungssteuer auf E-Autos

Die bisherige Befreiung für Kfz, die aufgrund ihres Antriebs einen CO2-Emissionswert von 0 g/km aufweisen, entfällt. Künftig sind nur noch Mopeds (Kleinkrafträder) mit elektrischem Antrieb von der motorbezogenen Versicherungssteuer befreit. Für E-Autos ist ein eigener Steuersatz vorgesehen, der sich an der Leistung des Motors in Kilowatt orientiert. Für Pkw mit Plug-in-Hybrid-Antrieb wird der Steuersatz angepasst. Die neue Rechtslage gilt für alle Kfz seit 1.4.2025 - Änderungen werden somit nur für Versicherungszeiträume nach dem Inkrafttreten wirksam. Da die motorbezogene Versicherungssteuer im Wesentlichen als Erhebungsform der Kraftfahrzeugsteuer fungiert, wurden die Änderungen bei der motorbezogenen Versicherungssteuer im Kraftfahrzeugsteuergesetz umgesetzt.

Standortbeitrag der Bankenwirtschaft („Bankenabgabe�)

Die von der Bilanzsumme abhängigen Prozentsätze der Stabilitätsabgabe für Banken und Kreditinstitute werden rückwirkend mit 1. Jänner 2025 erhöht. Überdies haben die Kreditinstitute für die Kalenderjahre 2025 und 2026 jeweils zusätzliche Sonderzahlungen zu entrichten. Die Sonderzahlungen und die Stabilitätsabgabe können nicht als Betriebsausgabe steuerlich abgesetzt werden.

Standortbeitrag der Energiewirtschaft

Der Energiekrisenbeitrag-Strom und der Energiekrisenbeitrag-fossile Energieträger werden verlängert. Die Maßnahme beim Energiekrisenbeitrag-Strom gilt für fünf Jahre in fünf Erhebungszeiträumen bis zum 31.3.2030. Zwei Verschärfungen sind dabei besonders relevant:

  • Die Erlösgrenze, ab der abgeschöpft wird, wird für Überschusserlöse nach dem 31.3.2025 von EUR 120 auf EUR 90 je Megawattstunde gesenkt, bei Neuanlagen (welche ab dem 1.4.2025 in Betrieb genommen werden) auf EUR 100 je Megawattstunde.
  • Überdies wird die Abschöpfungsrate ab 1.4.2025 von 90 % der Überschusserlöse auf 95 % erhöht.

Beim Energiekrisenbeitrag-fossile Energieträger endet der letzte Erhebungszeitraum mit dem Kalenderjahr 2029. Der Energiekrisenbeitrag-fossile Energieträger ist für steuerpflichtige Gewinne zu zahlen, welche um mehr als 5 % über dem Durchschnittsbeitrag der Kalenderjahre 2018 bis 2021 liegen und beträgt 40 % dieser Bemessungsgrundlage.

Anhebung der Wettgebühren

Per 1. April 2025 erfolgte die Anhebung der Wettgebühren von 2 % auf 5 % der Wetteinsätze.

Anhebung der Tabaksteuer

Mit 1.4.2025 wurde die Mindestverbrauchsteuer auf Zigaretten von EUR 163 auf EUR 175 je 1.000 Stück erhöht. Die Steuer auf Tabak zum Erhitzen wird beispielsweise mit 1.4.2025 von EUR 180 auf EUR 339 erhöht.

Abschaffung der Bildungskarenz

Das Weiterbildungsgeld und das Bildungsteilzeitgeld enden mit 31.3.2025 aus. Bereits begonnene Maßnahmen laufen für die verbleibende zuerkannte Bezugsdauer weiter. Maßnahmen, die nachweislich bis zum 28.2.2025 vereinbart wurden, können bis spätestens 31. Mai 2025 begonnen werden.