Investitionsfreibetrag f眉r Investitionen ab 1. J盲nner 2023
Tax News 1/2024
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Mit den Steuererkl盲rungen 2023 kann f眉r Investitionen ab 1. J盲nner 2023 der Investitionsfreibetrag (IFB) als Betriebsausgabe geltend gemacht werden. Der Investitionsfreibetrag wird von den steuerlichen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bemessen und zus盲tzlich zur Absetzung f眉r Absetzung gew盲hrt. Im folgenden 脺berblick fassen wir die wesentlichsten Themen zusammen, die f眉r die Antrag-stellung zu ber眉cksichtigen sind.
1. Wie kann der IFB geltend gemacht werden?
Die Geltendmachung kann nur im Jahr der Anschaffung oder Herstellung des beg眉nstigten Wirtschaftsgutes erfolgen. Erstreckt sich die Anschaffung oder Herstellung 眉ber mehr als ein Wirtschaftsjahr, kann der IFB bereits von aktivierten Teilbetr盲gen (Anlagen in Bau) geltend gemacht werden (Wahlrecht).
Voraussetzung f眉r die Geltendmachung des Investitionsfreibetrages ist dessen Ausweis im Anlageverzeichnis bei den jeweiligen Wirtschaftsg眉tern.
2. Wer hat Anspruch auf den Investitionsfreibetrag?
Der Investitionsfreibetrag ist grunds盲tzlich sowohl 苍补迟眉谤濒颈肠丑别苍 als auch juristischen Personen zu-盲nglich, sofern diese betriebliche Eink眉nfte erzielen und die Gewinnermittlung durch Betriebsverm枚gensvergleich oder Einnahmen-Ausgaben-Rechnung erfolgt. Die Inanspruchnahme steht auch verm枚gensverwaltenden K枚rperschaften offen, die aufgrund des 搂 7 Abs. 3 KStG 1988 stets betriebliche Eink眉nfte erzielen.
3. In welcher H枚he steht der IFB zu?
Der Investitionsfreibetrag betr盲gt grunds盲tzlich 10 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten. F眉r Wirtschaftsg眉ter, deren Anschaffung oder Herstellung dem Bereich 脰办辞濒辞驳颈蝉颈别谤耻苍驳 zuzuordnen ist, erh枚ht sich der Investitionsfreibetrag auf 15 %.
Pro Betrieb und Wirtschaftsjahr steht der Investitionsfreibetrag h枚chstens f眉r Anschaffungs- oder Herstellungskosten in H枚he von EUR 1.000.000 zu. Daraus ergibt sich ein maximaler Freibetrag von EUR 100.000 (10 %) bzw. EUR 150.000 (15 %).
Betreibt eine nat眉rliche Person mehrere Betriebe, kann der Investitionsh枚chstbetrag mehrfach (einmal pro Betrieb) ausgesch枚pft werden. Bei Mitunternehmerschaften sowie Kapitalgesellschaften wird von einem einheitlichen Betrieb ausgegangen, sodass der Investitionsh枚chstbetrag einmal pro Gesellschaft zusteht. Auch bei einer Unternehmensgruppe i. S. d. 搂 9 KStG steht der Investitionsh枚chstbetrag jedem Gruppenmitglied und dem Gruppentr盲ger einmal zu.
Der Investitionsh枚chstbetrag von EUR 1.000.000 steht auch bei einem abweichenden Wirtschaftsjahr 2022/23 (f眉r die ab 1. J盲nner 2023 get盲tigten Investitionen) voll zu. Im Fall eines Rumpfwirtschaftsjahres ist der Betrag entsprechend zu aliquotieren (f眉r jeden angefangenen Monat ein Zw枚lftel). Entsteht bei Umgr眉ndungen ein Rumpfwirtschaftsjahr, ist der Investitionsh枚chstbetrag ebenfalls zu aliquotieren.
4. F眉r welche Wirtschaftsg眉ter steht der IFB zu?
Der Investitionsfreibetrag kann grunds盲tzlich f眉r alle Wirtschaftsg眉ter des abnutzbaren Anlageverm枚gens in Anspruch genommen werden, wenn diese
- nach dem 31. Dezember 2022 angeschafft oder hergestellt wurden,
- die betriebsgew枚hnliche Nutzungsdauer mindestens vier Jahre betr盲gt und
- das Wirtschaftsgut einem Betrieb oder einer Betriebsst盲tte im Inland zugeordnet werden kann, wenn der Betrieb oder die Betriebsst盲tte der Erzielung von betrieblichen Eink眉nften i. S. d. 搂 2 Abs. 3 Z. 1 bis 3 EStG 1988 dient.
4.1. Nicht beg眉nstigte Wirtschaftsg眉ter:
F眉r folgende Wirtschaftsg眉ter kann der Investitionsfreibetrag nicht geltend gemacht werden:
- Wirtschaftsg眉ter, welche zur Deckung eines investitionsbedingten Gewinnfreibetrages herangezogen wurden (nur bei 苍补迟眉谤濒颈肠丑别苍 Personen und bei Personengesellschaften (Mitunternehmerschaften) mit 苍补迟眉谤濒颈肠丑别苍 Personen als Gesellschafter m枚glich).
- Geringwertige Wirtschaftsg眉ter, die gem. 搂 13 EStG 1988 abgesetzt werden. Wird von der Sofortabschreibungsm枚glichkeit nicht Gebrauch gemacht, steht bei Erf眉llung der sonstigen Voraussetzungen der IFB zu.
- Gebrauchte Wirtschaftsg眉ter.
- Unk枚rperliche Wirtschaftsg眉ter, die nicht den Bereichen Digitalisierung, 脰办辞濒辞驳颈蝉颈别谤耻苍驳 oder Gesundheit/Life-Science zuzuordnen sind; ausgenommen vom IFB bleiben jedoch stets jene unk枚r-perlichen Wirtschaftsg眉ter, die zur entgeltlichen 脺berlassung bestimmt sind oder von einem konzernzugeh枚rigen Unternehmen bzw. von einem einen beherrschenden Einfluss aus眉benden Ge-sellschafter erworben werden.
- Wirtschaftsg眉ter, f眉r die in 搂 8 EStG ausdr眉cklich eine Sonderform der AfA vorgesehen ist, aus-genommen KFZ mit einem CO2-Emissionswert von 0 Gramm pro Kilometer:
- Neben E-Fahrzeugen kann auch f眉r Fahrschulkraftfahrzeuge und f眉r KFZ, die zu mindestens 80 % der gewerblichen Personenbef枚rderung dienen, ein IFB beantragt werden.
- Geb盲ude sind vom IFB grunds盲tzlich ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht f眉r W盲rmepumpen, Biomassekessel, Fernw盲rme- bzw. K盲ltetauscher, Fernw盲rme眉bergabestationen und Mikronetze zur W盲rme- und K盲ltebereitstellung in Zusammenhang mit Geb盲uden; f眉r diese kann ein IFB geltend gemacht werden.
- Anlagen, die der F枚rderung, dem Transport oder der Speicherung fossiler Energietr盲ger dienen, sowie Anlagen, die fossile Energietr盲ger direkt nutzen. Eine taxative Aufz盲hlung der vom IFB ausgeschlossenen Anlagen in Zusammenhang mit fossilen Energietr盲gern enth盲lt die Fossile Energietr盲ger-Anlagen-VO, .
4.2. Wirtschaftsg眉ter mit erh枚htem IFB von 15 %:
Jene Investitionen, welche dem Bereich 鈥�脰办辞濒辞驳颈蝉颈别谤耻苍驳鈥� zuzuordnen sind, werden in der 脰ko-IFB-VO, definiert. Insbesondere steht f眉r folgende Wirtschaftsg眉ter der erh枚hte IFB von 15 % zu:
- Emissionsfreie Fahrzeuge ohne Verbrennungsmotor (E-Fahrzeuge) sowie E-Ladestationen.
- Wirtschaftsg眉ter zur Erzeugung oder Speicherung von Strom aus erneuerbaren Quellen (z. B. Photovoltaikanlagen).
- Fahrr盲der, Transportr盲der oder Spezialr盲der (mit oder ohne Elektroantrieb).
- Nach dem Umweltf枚rderungsgesetz (UFB) oder dem Klima- und Energiefondsgesetz (KLI.EN-FondsG) gef枚rderte bzw. f枚rderbare Wirtschaftsg眉ter unter bestimmten Voraussetzungen.
Behaltefrist:
Wird der Investitionsfreibetrag f眉r ein Wirtschaftsgut in Anspruch genommen, ist dieses Wirtschaftsgut f眉r mindestens vier Jahre im Betriebsverm枚gen zu behalten. Wird das Wirtschaftsgut vor der Behaltefrist ausgeschieden, ist der in Anspruch genommene Investitionsfreibetrag einer Nachversteuerung zu unterziehen und gewinnerh枚hend im Jahr des Ausscheidens anzusetzen. Bei Ausscheiden infolge h枚herer Gewalt oder beh枚rdlichen Eingriffs unterbleibt der gewinnerh枚hende Ansatz.