Neuregelungen ab 2024: Abfederung der kalten Progression und steuerfreie Mitarbeiterpr盲mie

Tax Personnel News 08/2023

Tax Personnel News 08/2023

Ab 2024 werden die Steuertarifgrenzen und die steuerlichen Absetzbetr盲ge j盲hrlich automatisch um zwei Drittel der durchschnittlichen Inflationsrate eines festgelegten 12-Monatszeitraums angepasst. Hinsichtlich des Steueraufkommens aus dem verbleibenden Drittel der durchschnittlichen Inflationsrate muss die Bundesregierung bis 15. September eines jeden Jahres einen Ministerratsbeschluss 眉产别谤 geeignete Entlastungsma脽nahmen fassen. Dies wurde im Progressionsabgeltungsgesetz (PrAG) 2024 verankert, dessen Ver枚ffentlichung im BGBl demn盲chst zu erwarten ist. Zudem wurde mit Beschluss des Nationalrats vom 14.12.2023 die M枚glichkeit einer steuerfreien Mitarbeiterpr盲mie auch f眉r 2024 beschlossen.

1. Progressionsabgeltungsgesetz 2024 (PrAG 2024)

Nach der Inflationsanpassungsverordnung 2024 betrug die ermittelte durchschnittliche Inflationsrate 9,9 %, weshalb die f眉r das Kalenderjahr 2023 geltenden Betr盲ge automatisch um 6,6 % anzuheben sind. Dar眉产别谤 hinaus sieht das PrAG 2024 eine zus盲tzliche Anhebung der ersten vier Tarifstufen vor. Damit ergeben sich f眉r 2024 folgende Tarifstufen und Grenzsteuers盲tze:

Einkommen
Grenzsteuersatz
眉产别谤 bis
0 12.816,00 0 %
12.816,00 20.818,00 20 %
20.818,00 34.513,00 30 %
34.513,00 66.612,00 40 %
66.612,00 99.266,00 48 %
99.266,00 1.000.000,00 50 %
眉产别谤 1.000.000,00 55 %

 

Als zus盲tzliche Entlastungsma脽nahmen sieht das PrAG 2024 folgende, ab 2024 geltende Regelungen vor:

  • Die Steuerbefreiung f眉r die beg眉nstigte oder kostenlose Nutzung von Betriebskinderg盲rten kann zuk眉nftig auch dann in Anspruch genommen werden, wenn diese auch durch betriebsfremde Personen genutzt werden k枚nnen.

    Nach den Gesetzesmaterialien setzt die Anwendung der Befreiung aber weiterhin voraus, dass die Arbeitgeber:innen die Verf眉gungsmacht 眉产别谤 die elementare Bildungseinrichtung haben und nicht blo脽 ein Platzkontingent in einer bestehenden Einrichtung anmieten.
  • Der Steuerfreibetrag f眉r Kinderbetreuungszusch眉sse wird von EUR 1.000 auf EUR 2.000 pro Kind und Kalenderjahr hinaufgesetzt. Dar眉产别谤 hinaus wird die Altersgrenze f眉r die betreuten Kinder angehoben. Die Befreiung kann f眉r Kinder beansprucht werden, die zu Beginn des Kalenderjahres das vierzehnte (bisher das zehnte) Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
  • Die steuerlichen Regelungen betreffend Homeoffice-T盲tigkeiten werden ins Dauerrecht 眉产别谤nommen.
  • Der Freibetrag f眉r SEG- und SFN-Zulagen wird von EUR 360 auf EUR 400, der Freibetrag f眉r die ersten 10 脺berstunden von EUR 86 auf EUR 120 angehoben. Dar眉产别谤 hinaus k枚nnen f眉r 2024 und 2025 begrenzt f眉r die ersten 18 脺berstunden im Monat steuerfreie 脺berstundenzuschl盲ge von bis zu EUR 200 ausgezahlt werden.

2. Steuerfreie Mitarbeiterpr盲mie

Der Nationalrat hat am 14.12.2023 beschlossen, dass auch im Kalenderjahr 2024 ausgezahlte Mitarbeiterpr盲mien bis zum Ausma脽 von EUR 3.000 abgabenfrei sind.

Diese Regelung ist an die f眉r 2022 und 2023 verankerte Befreiung f眉r Teuerungspr盲mien angelehnt; die Abgabenbefreiung f眉r Mitarbeiterpr盲mien setzt gleicherma脽en voraus, dass es sich um eine zus盲tzliche Zahlung handelt, bisher regelm盲脽ig wiederkehrende Bonuszahlungen oder au脽erordentliche Gehaltserh枚hungen kommen daher nicht in Betracht. In den Kalenderjahren 2022 und 2023 gew盲hrte Teuerungspr盲mien stellen aber keine bisher 眉blicherweise gew盲hrten Zahlungen dar. Wie bei der Teuerungspr盲mie steht auch f眉r die Mitarbeiterpr盲mie der Freibetrag von EUR 3.000 nur gemeinsam mit allf盲lligen steuerfreien Gewinnbeteiligungen (搂 3 Abs. 1 Z 35 EStG) zu.

Die Abgabenbefreiung f眉r Mitarbeiterpr盲mien setzt im Unterschied zu der f眉r Teuerungspr盲mien aber voraus, dass die Zahlung im vollen Umfang aufgrund eines Kollektivvertrages (etwa als Ausgleich f眉r eine geringe Lohnerh枚hung) oder einer Betriebsvereinbarung, die aufgrund einer kollektivvertraglichen Erm盲chtigung abgeschlossen wird, erfolgt. Bei Fehlen eines kollektivvertraglichen Vertragsteils auf Arbeitgeberseite kann die Zahlung aufgrund einer Betriebsvereinbarung erfolgen. Bei Fehlen eines Betriebsrates kann statt einer Betriebsvereinbarung eine vertragliche Vereinbarung des:der Arbeitgebers:inn f眉r s盲mtliche Arbeitnehmer:innen erfolgen.

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