Verzugszinsen bei Ö³Ò°­

Tax News - KMU Dezember 2023

Tax News - KMU Dezember 2023

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Die Ö³Ò°­ hat Ende November 2023 eine Information zur Berechnung von Verzugszinsen veröffentlicht. Die Ö³Ò°­ ist verpflichtet, Verzugszinsen für nicht rechtzeitig einbezahlte Beträge zu verrechnen. Beiträge gelten als zeitgerecht entrichtet, wenn sie binnen 15 Tagen nach deren ¹óä±ô±ô¾±²µ°ì±ð¾±³Ù auf dem Konto der zuständigen Krankenversicherungsträger gutgebucht sind.
 
Die ±áö³ó±ð der Verzugszinsen gilt für jeweils ein Kalenderjahr und berechnet sich aus dem Basiszinssatz (der OeNB) am 31.10.2023 zuzüglich 4 Prozentpunkte - für das Jahr 2024 betragen sie auch inflationsbedingt 7,88 Prozent p. a. (für 2023 waren es noch 4,63 Prozent p. a. gewesen). Zu beachten ist, dass Verzugszinsen nicht zeitraumkonform berechnet werden. So sind etwa nach einer Lohnabgabenprüfung die gesamten nachzuzahlenden Sozialversicherungsbeiträge bei ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õ²¹²ú²õ³¦³ó±ô³Ü²õ²õ im Jahr 2023 mit 4,63 Prozent p. a. zu verzinsen - bei ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õ²¹²ú²õ³¦³ó±ô³Ü²õ²õ im Jahr 2024 betragen die Verzugszinsen 7,88 Prozent p. a.