Maßnahmen vor Jahresende 2023 � für alle Steuerpflichtigen

Tax News - KMU November 2023

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Sonderausgaben, Spenden, Zukunftsvorsorge und Bausparen

Sonderausgaben ohne Höchstbetrag und Kirchenbeitrag

Folgende Sonderausgaben sind ohne Höchstbetrag unbeschränkt abzugsfähig: Nachkauf von Pensionsversicherungszeiten, Beiträge zur freiwilligen Weiterversicherung in der Pensionsversicherung, bestimmte Renten und dauernde Lasten sowie Steuerberatungskosten (wenn nicht bereits Betriebsausgaben/Werbungskosten). Pauschalierte Steuerpflichtige können Steuerberatungskosten jedenfalls als Sonderausgaben absetzen. °­¾±°ù³¦³ó±ð²Ô²ú±ð¾±³Ù°ùä²µ±ð sind bis zu 400 â‚� absetzbar und werden über die Meldung an das Finanzamt automatisch ²ú±ð°ùü³¦°ì²õ¾±³¦³ó³Ù¾±²µ³Ù.

Spenden als Sonderausgaben

Spenden an bestimmte Organisationen (Forschungseinrichtungen, öffentliche Museen etc.) können steuerlich als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Ebenso können durch private (Geld)Spenden an mildtätige Organisationen, Tierschutzvereine und Tierheime (BMF-Liste) sowie an freiwillige Feuerwehren Steuern gespart werden. Die Obergrenze (aus betrieblichen und privaten Spenden) liegt bei 10 % des Gesamtbetrages der Einkünfte. Die Abzugsfähigkeit als Sonderausgabe ist an die Voraussetzung geknüpft, dass Vor-, Zuname und Geburtsdatum an die begünstigte Organisation bekannt gegeben werden zur weiteren Datenübermittlung an das Finanzamt, welches die Sonderausgabe automatisch in der Veranlagung ²ú±ð°ùü³¦°ì²õ¾±³¦³ó³Ù¾±²µ³Ù.

Zukunftsvorsorge - Bausparen - Prämienbegünstigte Pensionsvorsorge

Die 2023 geförderte private Zukunftsvorsorge im prämienbegünstigten Ausmaß von 3.222,18 � p. a. führt zur staatlichen Prämie von 4,25 % (136,94 �). Beim Bausparen gilt für 2023 eine staatliche Prämie von 18 � beim maximal geförderten Einzahlungsbetrag von 1.200 � (sofern der Bausparvertrag das gesamte Jahr aufrecht war).