Neues zum WiEReG
Tax-News 07-09/2023
Tax-News 07-09/2023
- WiEReG-Novelle vom 20. Juli 2023,
- BMF-Entwurf zur Novelle der WiEReG-Nutzungsentgelteverordnung aus Juli 2023, mit der die Nutzungsentgelte f眉r Ausz眉ge aus dem Wirtschaftliche Eigent眉mer Register exorbitant erh枚ht werden sollen.
- Das Begutachtungsverfahren zum im Mai 2023 vorgelegten BMF-Entwurf einer WiEReG-Novelle erbrachte trotz vieler kritischer Stellungnahmen keine wesentlichen 脛nderungen im beschlossenen Gesetz.
- Die WiEReG-Novelle BGBl. I Nr. 97/2023 wurde somit weitgehend unver盲ndert gem盲脽 der Regierungsvorlage vom 14. Juni 2023 am 20. Juli 2023 kundgemacht und bringt daher folgende wesentliche 脛nderungen und Neuerungen f眉r wirtschaftliche Eigent眉mer (WE) und meldepflichtige Rechtstr盲ger (RT):
- die Einsicht in das WE-Register erfordert nun den Nachweis eines 鈥瀊erechtigten Interesses鈥�, wobei betroffenen RT und deren WE in diesem neuen Pr眉fverfahren kein rechtliches Geh枚r einger盲umt wird.
- die normierten Zwecke des WE-Registers werden 眉ber den Kampf gegen Geldw盲scherei und Terrorismusfinanzierung hinaus signifikant erweitert, zur Durchf眉hrung von Sanktionsma脽nahmen, zur Erh枚hung der Transparenz bei 枚ffentlichen Vergaben sowie generell f眉r Zwecke der Abgabenerhebung, wie der Bek盲mpfung von Scheinunternehmen, und nun zuletzt auch zur Bek盲mpfung von Sozialbetrug.
- der Kreis der zur Einsicht in das WE-Register berechtigten Beh枚rden und deren Befugnisse werden erheblich ausgeweitet, zuletzt auch noch um die Tr盲ger der Krankenversicherung.
- die Zusammenarbeit zwischen in- und ausl盲ndischen Beh枚rden zur Erf眉llung der neu erweiterten Gesetzeszwecke wird intensiviert, inkl. Daten- und Dokumentenaustausch.
- Der Umfang der verpflichtenden Meldedaten wird k眉nftig mit Wirksamkeit ab 1. Juli 2024 (unter Finanzstrafdrohung) erheblich erweitert, insbesondere zur Offenlegung von WE-relevanten Treuhandschaften in der gesamten Beteiligungs- und Kontrollstruktur:
- Die Meldepflichten bei nachtr盲glichem Wegfall/Eintritt einer Meldebefreiung werden pr盲zisiert.
- Die Finanzstraftatbest盲nde des 搂 15 werden teilweise abgemildert, aber auch erweitert.
- Zustellungen im Zwangsstrafenverfahren durch das Finanzamt 脰sterreich m眉ssen nun immer an einen im Abgabenverfahren gegen眉ber der Finanzverwaltung bestellten Zustellbevollm盲chtigte erfolgen (an den RT aber nur, wenn ein solcher g盲nzlich fehlt).
- Die Nutzungsentgelte f眉r die Einsicht in das WE-Register (Abruf von WE-Ausz眉gen) sollen laut dem BMF-Entwurf zur Novelle der WiEReG-NutzungsentgelteVO aus Juli 2023 k眉nftig bei Einzelverrechnung um mehr als 33 Prozent, bei pauschalen Nutzungskontingenten sogar um mehr als 70 Prozent bzw. 80 Prozent steigen.
Zu den nun schrittweise ab 1. August 2023 in Kraft tretenden Neuerungen der WiEReG-Novelle vom 20. Juli 2023, BGBl I Nr. 97/2023 verweisen wir im Detail auf unseren WiEReG-Beitrag in den 乐鱼(Leyu)体育官网 Tax News 05-06/2023 sowie auf die j眉ngst ver枚ffentlichten fachlichen News des BMF zum WiEReG, 2023-0.585.461, vom 9. August 2023.
Weiters weisen wir noch ausdr眉cklich darauf hin, dass von der neu eingef眉hrten/ausgeweiteten Befugnis zum Austausch von Daten und WE-relevanten Dokumenten zwischen 枚sterreichischen und/oder internationalen Beh枚rden explizit Daten, Informationen und Unterlagen ausgenommen sind, die sich in einem eingeschr盲nkt erstellten/gespeicherten Compliance-Package gem盲脽 搂 5a WiEReG befinden.
F眉r R眉ckfragen, Beratung und fachliche Unterst眉tzung zu den (neuen) Meldeanforderungen und der unter Aufbewahrungspflicht stehenden, gesetzlich geforderten WE-Dokumentation wenden Sie sich gerne an unsere WiEReG-Experten.