Finanzstrafrecht: J眉ngste gesetzliche 脛nderungen

Tax News 07-09/2023

Finanzstrafrecht

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1. Verj盲hrungsfrist, Verl盲ngerung

Das verl盲ngert die finanzstrafrechtliche Verj盲hrungsfrist f眉r den Abgabenbetrug (搂 39 FinStrG) mit einem EUR 500.000 眉bersteigenden strafbestimmenden Wertbetrag und f眉r den grenz眉berschreitenden Umsatzsteuerbetrug (搂 40 FinStrG) von f眉nf auf zehn Jahre. Die Gesetzesmaterialien begr眉nden dies insb. mit einer Angleichung an die Verj盲hrung der Betrugsstrafbarkeit im Strafgesetzbuch.

Die restlichen Verj盲hrungsfristen blieben unangetastet: Diese betragen wie bisher je nach Schwere des Finanzvergehens ein, drei oder f眉nf Jahre.

Bezugspunkt der Verj盲hrung sind finanzstrafrechtliche Taten als historisches Geschehen. Die Verj盲hrung ist nach der Rechtslage im Entscheidungszeitpunkt zu beurteilen (OGH 25.01.2011, 14 Os 129/10t). Daher ist die 10-j盲hrige Frist auch auf vor dem Inkrafttreten begangene Taten, deren Strafbarkeit zum Inkrafttreten nicht bereits erloschen ist, anzuwenden. Das bedeutet in der Praxis: Ist die alte 5-j盲hrige Verj盲hrungsfrist bei Inkrafttreten des Abg脛G 2023 (22.07.2023) noch nicht abgelaufen, kommt die neue 10-j盲hrige Frist zur Anwendung. Schranke ist das R眉ckwirkungsverbot: Am 22.07.2023 bereits verj盲hrte Delikte k枚nnen nicht wieder aufleben.

2. Zust盲ndigkeit

Zust盲ndig zur Ahndung von Finanzvergehen sind entweder das Amt f眉r Betrugsbek盲mpfung, das Zollamt 脰sterreich als Verwaltungsbeh枚rde oder die ordentlichen Gerichte. Die tats盲chliche Zust盲ndigkeit richtet sich grunds盲tzlich nach der H枚he der Abgabenverk眉rzung. Nach dem Abg脛G 2023 ist das Amt f眉r Betrugsbek盲mpfung bis zu einem Verk眉rzungsbetrag von EUR 150.000 zust盲ndig (statt bisher EUR 100.000). Bei Zollvergehen ist das Zollamt 脰sterreich bis zu einem Verk眉rzungsbetrag von EUR 75.000 zust盲ndig (statt bisher EUR 50.000). Werden dieses Betragsgrenzen 眉berschritten, sind die ordentlichen Gerichte f眉r das Finanzstrafverfahrens zust盲ndig.

Die Gesetzesmaterialien begr眉nden die Anhebung einerseits mit der Inflation und andererseits mit der Implementierung bundesweiter sachlicher Zust盲ndigkeit des Amts f眉r Betrugsbek盲mpfung und des Zollamts 脰sterreich als Finanzstrafbeh枚rden durch das FORG.

3. Lockvogel

Die Verleitung zur Begehung einer Straftat und das Herauslocken eines Gest盲ndnisses waren im FinStrG schon bisher verboten. Allerdings war dieses Verbot im Verfahren vor dem Amt f眉r Betrugsbek盲mpfung mangels Sanktionierung 鈥� anders im gerichtlichen Finanzstrafverfahren 鈥� 鈥瀦ahnlos鈥�. Seit dem Abg脛G 2023 muss das Amt f眉r Betrugsbek盲mpfung von der Verfolgung einer Person wegen des Finanzvergehens, zu deren Begehung diese Person verbotswidrig verleitet wurde, absehen. In Entsprechung einschl盲giger EGMR-Judikatur ist damit ein Verfolgungshindernis normiert. Praxishinweis: Der Grundgedanke der Novelle l盲sst sich als Verteidigungsargument verallgemeinern. Auch anderen F盲llen krass 眉berschie脽ender Beweisverwertung l盲sst sich daher aus Sicht der Verfahrensfairness i.S.d. Art. 6 EMRK m枚glicherweise ein Riegel vorschieben.

4. Informationsaustausch im Rahmen des FinStrZG

Das Finanzstrafzusammenarbeitsgesetz regelt im Wesentlichen die internationale Amts- und Rechtshilfe in Finanzstrafsachen und in Angelegenheiten der Betrugsbek盲mpfung, soweit sie nicht in die Zust盲ndigkeit der ordentlichen Gerichte f盲llt oder die abgabenrechtliche Amtshilfe betroffen ist.

Das Abg脛G 2023 erleichtert und verbreitert den zwischenstaatlichen Austausch: Bisher erfasste die Norm 鈥瀡ors盲tzlich begangene Finanzvergehen, ausgenommen Finanzordnungswidrigkeiten鈥� und setzte damit zumindest einen begr眉ndeten Verdacht eines vors盲tzlichen Finanzvergehens f眉r einen Informationsaustausch voraus. Nach neuer Rechtslage muss ein solcher Verdacht nicht mehr vorliegen; die blo脽e Erforderlichkeit und Verh盲ltnism盲脽igkeit des Ersuchens ist f眉r den Informationsaustausch ausreichend.

5. CESOP-Umsetzungsgesetz 2023

Das CESOP-Umsetzungsgesetz 2023 soll der Bek盲mpfung von Mehrwertsteuerbetrug im elektronischen Gesch盲ftsverkehr dienen. CESOP steht f眉r Central Electronic System of Payment Information 鈥� im Wesentlichen geht es um Sammlung, Aggregierung und Abgleich von Daten. Zahlungsdienstleister:innen sind verpflichtet, in Bezug auf grenz眉berschreitende Zahlungen detaillierte Aufzeichnungen 眉ber Zahlungsempf盲nger:innen und Zahlungen aufzubewahren und zu 眉bermitteln.

Werden diese Pflichten verletzt, normiert 搂 49e FinStrG ab 01.01.2024 Sanktionen in Form von Finanzordnungswidrigkeiten. Potenzielle Strafen erreichen bis zu EUR 25.000 bei Fahrl盲ssigkeit und bis zu EUR 50.000 bei Vorsatz. Eine Selbstanzeige ist m枚glich.