OGH: Kürzung von ܲú±ð°ù²õ³Ù³Ü²Ô»å±ð²Ô±è²¹³Ü²õ³¦³ó²¹±ô±ð²Ô bei Elternteilzeit/Karenz zulässig

Tax News - KMU Juli 2023

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OGH sieht keine Diskriminierung

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat bereits in der Vergangenheit festgestellt, dass ܲú±ð°ù²õ³Ù³Ü²Ô»å±ð²Ô±è²¹³Ü²õ³¦³ó²¹±ô±ð²Ô bei Elternteilzeit gestrichen werden »åü°ù´Ú±ð²Ô. Auch ´¡±ô±ô-¾±²Ô-³Ò±ð³óä±ô³Ù±ð°ù »åü°ù´Ú±ð²Ô reduziert werden, sofern der Entgeltteil für die Leistung von Mehr- und Überstunden rechnerisch abgegrenzt werden kann. In einem weiteren Urteil bestätigte der OGH, dass eine Kürzung der ´¡±ô±ô-¾±²Ô-³Ò±ð³óä±ô³Ù±ð°ù aufgrund von Elternteilzeit oder Mütter- bzw. Väterkarenz keine Diskriminierung darstellt (OGH 27.4.2023, 9ObA 20/23s):

Dem Abschluss einer Vereinbarung über eine Überstundenpauschale bzw. All-In-Komponenten liegt die Annahme zugrunde, dass Überstunden auch tatsächlich geleistet werden »åü°ù´Ú±ð²Ô. ·¡±ô³Ù±ð°ù²Ô³Ù±ð¾±±ô³ú±ð¾±³Ù²ú±ð²õ³¦³óä´Ú³Ù¾±²µ³Ù±ð »åü°ù´Ú±ð²Ô zur Arbeitsleistung über das vereinbarte Arbeitszeitausmaß hinaus (Mehrarbeit) aber nicht verpflichtet werden.

Diese beidseitige Erwartung von Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen wäre erheblich ²µ±ð²õ³Ùö°ù³Ù, müssten die Arbeitgebenden ܲú±ð°ù²õ³Ù³Ü²Ô»å±ð²Ô±è²¹³Ü²õ³¦³ó²¹±ô±ð²Ô beziehungsweise ungekürzte All-in-Entgelte weiterbezahlen, obwohl die Arbeitgebenden nicht einmal die Leistung von Mehrstunden fordern °ìö²Ô²Ô±ð²Ô.

Eine sachlich ungerechtfertigte Ungleichbehandlung der ·¡±ô³Ù±ð°ù²Ô³Ù±ð¾±±ô³ú±ð¾±³Ù²ú±ð²õ³¦³óä´Ú³Ù¾±²µ³Ù±ðn gegenüber vergleichbaren Vollzeitbeschäftigten bzw. aufgrund des Geschlechtes konnte der OGH nicht erkennen. Aus diesen Gründen wies der OGH die außerordentliche Revision der klagenden Partei zurück. Somit können weiterhin ܲú±ð°ù²õ³Ù³Ü²Ô»å±ð²Ô±è²¹³Ü²õ³¦³ó²¹±ô±ð²Ô / All-In-Komponenten in der Elternteilzeit bzw. Nebenbeschäftigungen in der Mütter- und Väterkarenz bei der Lohn- und Gehaltsfestsetzung unberücksichtigt bleiben.

Roman Lampel

Partner, Tax

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