脛nderungen des DBA 脰sterreich 鈥� Vereinige Arabische Emirate ist seit 01.01.2023 anwendbar
Tax News 01-02/2023
Internationales Steuerrecht
Seit 1. J盲nner 2023 ist die Ab盲nderung des DBA 脰sterreich 鈥� Vereinigte Arabische Emirate anwendbar. Wesentliche 脛nderungen sind die Einf眉hrung einer Quellensteuer iHv 10 % auf Portfoliodividenden, der generelle Wechsel von der Befreiungs- zur Anrechnungsmethode sowie die Anpassung des Informationsaustausches an den aktuellen OECD Standard (Gro脽e Auskunftsklausel).
Am 30. Juni 2021 wurde Protokoll zur Ab盲nderung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen 脰sterreich und den Vereinigten Arabischen Emiraten (in der Folge kurz 鈥濪BA-VAE鈥�) unterzeichnet. Beinahe 1,5 Jahre sp盲ter am 22. Dezember 2022 kam es zum Austausch der Ratifikationsurkunden. Entsprechend der Regelung in Artikel 9 des Ab盲nderungsprotokolls tritt das Abkommen mit 1. M盲rz 2023 in Kraft, ist aber bereits seit 1. J盲nner 2023 anwendbar. Konkret ist das Abkommen daher auf im Abzugsweg eingehobenen Steuern auf Betr盲ge, die nach dem 31. Dezember 2022 gezahlt werden, sowie hinsichtlich anderer Steuern auf Steuerjahre, die nach dem 31. Dezember 2022 beginnen, anwendbar.
Ausl枚ser f眉r die DBA Revision war ein , welcher darauf verwies, dass ca 22 % der Kapitalertragsteuerr眉ckerstattungen an Antragsteller in den Vereinigten Arabischen Emiraten bezahlt wurden. Der Rechnungshof leitete daraus die Empfehlung ab, das DBA-VAE sowie weitere DBA (Bahrain, Katar, Kuwait) zu evaluieren und allenfalls einer Revision zu unterziehen.
Dar眉ber hinaus sollte durch die Revision auch eine Anpassung an den OECD-Standard betreffend Gewinnverk眉rzung und Gewinnverlagerung (BEPS-Standard) sowie an den OECD-Standard betreffend die steuerliche Transparenz und Amtshilfebereitschaft bewirkt werden.
1. Quellensteuer auf Portfoliodividenden
Mit der Revision des DBA-VAE wurde der allgemeine Quellensteuersatz auf Portfoliodividenden von vormals 0 % auf 10 % erh枚ht, sodass auf derartige Dividenden zuk眉nftig keine vollst盲ndige R眉ckerstattung einer einbehaltenen KESt auf Dividenden mehr erfolgen kann.
Die bislang im DBA-VAE enthaltenen Quellensteuerbefreiung auf Dividenden ist seit 01.01.2023 nur noch ab einer Beteiligungsh枚he von 10 % sowie f眉r Dividenden die an 鈥瀜ualifizierte staatliche Einrichtung鈥� flie脽en anzuwenden.
Der Begriff 鈥瀜ualifizierte staatliche Einrichtung鈥� wird k眉nftig im Protokoll zum DBA abschlie脽end definiert.
2. Wechsel zur Anrechnungsmethode
Eine weitere wesentliche 脛nderung des DBA-VAE betrifft den Methodenartikel. Die bisher in Artikel 24 Abs 2 vorgesehene Befreiungsmethode wird durch eine generelle Umstellung auf die Anrechnungsmethode ersetzt. Ziel dieser Anpassung ist es eine Doppel Nichtbesteuerung zu Vermeiden und eine Einmalbesteuerung sicherzustellen. Im Ergebnis bedeutet dies, dass die Besteuerung stets auf das h枚here (im Verh盲ltnis AT-VAE in der Regel 枚sterreichische) Steuerniveau hochgeschleust wird. Insoweit Eink眉nfte in den VAE von der Besteuerung befreit sind, erfolgt bei in 脰sterreich ans盲ssigen Personen daher k眉nftig eine vollst盲ndige Besteuerung in 脰sterreich.
Die Zielsetzung der Vermeidung einer Doppel Nichtbesteuerung wurde auch in die Pr盲ambel zum DBA-VAE eingef眉gt. Ziel des DBA-VAE ist gem der neuen Pr盲ambel die Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen zu beseitigen, ohne M枚glichkeiten zur Nicht- oder Niedrigbesteuerung durch Steuerverk眉rzung oder -umgehung (unter anderem durch missbr盲uchliche Gestaltungen mit dem Ziel des Erhalts von in diesem Abkommen vorgesehenen Erleichterungen zum mittelbaren Nutzen von in Drittstaaten ans盲ssigen Personen) zu schaffen.
3. Sonstige wesentliche Anpassungen
Weitere Anpassungen sind die Aktualisierung des Informationsaustausches gem Artikel 27, welche an den nunmehr g眉ltigen OECD Standard angepasst wurde (Gro脽e Auskunftsklausel), sowie die Erg盲nzung einer allgemeinen Anti-Missbrauchsvorschrift (Principal-Purpose Test) in Artikel 28A DBA-VAE. Der Principal-Purpose-Test stellt seit dem OECD-BEPS Projekt ebenfalls einen OECD Mindeststandard dar.
Das Protokoll zum DBA-VAE sieht k眉nftig vor, dass die Auslegung dem Abkommens ausschlie脽lich auf Basis des jeweils aktuellen OECD Musterkommentares zu erfolgen hat.
4. Ergebnis
Die mit 01.01.2023 anwendbare Revision des DBA-VAE bringt weitreiche 脛nderungen mit sich. Die Einf眉hrung einer 10 % Quellensteuer auf Portfoliodividenden ist sowohl f眉r Abzugsverpflichtete (keine vollst盲ndige Entlastung an der Quelle mehr m枚glich) als auch Empf盲nger von Portfoliodividenden (keine volle R眉ckerstattung mehr m枚glich) zu beachten. Die Umstellung von der Befreiungs- auf die Anrechnungsmethode kann im Einzelfall zu einer betr盲chtlichen Erh枚hung der 枚sterreichischen Steuerlast f眉hren. Hier sollte zB durch eine Evaluierung und allenfalls Anpassung der Steuervorauszahlungen rechtzeitigt reagiert werden.
Gerne unterst眉tzen Sie die Experten der 乐鱼(Leyu)体育官网 bei der Abkl盲rung eines m枚glicherweise bestehenden Handlungsbedarfes sowie der nachfolgenden Umsetzung.
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