Wer Waren verkauft oder Dienstleistungen anbietet, kommt um Online-Marktpl盲tze kaum noch herum. Ob B眉cher, Elektronik, Kleidung, Reisen, Autos oder Unterk眉nfte - nahezu alle Waren und Dienstleistungen werden auf digitalen Plattformen vermarktet. Zu den bekanntesten Beispielen z盲hlen Internetportale wie AirBnB, Kleinanzeigen, Amazon, Uber oder eBay.
Das 鈥濸lattformen-Steuertransparenzgesetz鈥� (PStTG) schafft mehr Tranzparenz
Seit Anfang des Jahres 2023 gilt das 鈥濸lattformen-Steuertransparenzgesetz鈥� (PStTG). Seitdem m眉ssen die Plattformen j盲hrlich die Ums盲tze ihrer Anbieter beziehungsweise Verk盲ufer an das Bundeszentralamt f眉r Steuern (BZSt) melden. Durch die Neuregelungen wird die Transparenz im Online-Handel erh枚ht. Als Anbieter gelten jedoch nicht nur Unternehmen, sondern auch Privatpersonen. Die Meldung an das BZSt erfolgt ausschlie脽lich durch den Plattformbetreiber.
Was m眉ssen Privatpersonen bei Online-Verk盲ufen steuerlich beachten?
Die Neuregelungen werden in den n盲chsten Jahren zu R眉ckfragen der Finanz盲mter bei den Steuerpflichtigen f眉hren. Wurden zum Beispiel die Gewinne aus der Vermietung des G盲stezimmers oder Verk盲ufe auf Kleinanzeigen nicht in der eigenen Steuererkl盲rung angegeben, kann dies schlimmstenfalls zu Vorw眉rfen der Steuerverk眉rzung oder gar der Steuerhinterziehung f眉hren.
Es gibt jedoch Erleichterungen. Eine Meldepflicht durch den Plattformbetreiber besteht im Falle des Warenverkaufs nicht, wenn eine Privatperson pro Jahr weniger als 30 Ver盲u脽erungsgesch盲fte get盲tigt oder damit weniger als 2.000 Euro eingenommen hat. Wichtig zu beachten aber ist: F眉r Vermietungen oder Fahrdienstleistungen gibt es eine solche Befreiung nicht.
Jens Schuld
Director, Tax
乐鱼(Leyu)体育官网 AG Wirtschaftspr眉fungsgesellschaft
Dokumentieren Sie ihre Online Verk盲ufe f眉r R眉ckfragen
Die Plattformbetreiber m眉ssen ihren Anbietern mitteilen, welche Daten sie an das BZSt gemeldet haben, sodass die Steuerpflichtigen diese Informationen f眉r ihre Steuererkl盲rung nutzen k枚nnen. Aber nicht jede Aktivit盲t muss in die eigene Steuererkl盲rung 眉bernommen werden - insbesondere gelegentliche Verk盲ufe oder Vermietungen sind nicht zwingend in der Steuererkl盲rung anzugeben.