Streitpunkt doppelte Haushaltsf眉hrung

Tax News 鈥� KMU April 2025

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Kosten k枚nnen nur eingeschr盲nkt steuerlich geltend gemacht werden

Kosten f眉r eine doppelte Haushaltsf眉hrung k枚nnen nach der Praxis der Finanzverwaltung steuerlich beachtlich sein, wenn der Besch盲ftigungsort eines Arbeitnehmers mehr als eine Stunde Fahrtzeit und mindestens 80 Kilometer vom Familienwohnsitz entfernt ist und die Verlegung des Familienwohnsitzes unzumutbar ist. In diesem Fall kann der Arbeitnehmer die Aufwendungen f眉r eine Zweitwohnung oder zeitweise ein Hotelzimmer in der N盲he des Arbeitsplatzes als steuerlich abzugsf盲hig behandeln.

1. Unzumutbarkeit der Verlegung des Familienwohnsitzes

Als unzumutbar gilt die Verlegung des Familienwohnsitzes beispielsweise

  • bei st盲ndig wechselnder Arbeitsst盲tte,
  • bei Gewissheit, dass die ausw盲rtige T盲tigkeit mit vier bis f眉nf Jahren befristet ist,
  • wenn minderj盲hrige unterhaltsberechtigte Kinder im Familienwohnsitz leben,
  • wenn der Partner oder die Partnerin eigene Eink眉nfte in folgender H枚he hat:
    • entweder mehr als 10 % derer des Arbeitnehmers
    • oder oberhalb der Zuverdienstgrenze f眉r den Alleinverdienerabsetzbetrag
      (2025: EUR 7.284).

W盲re die Verlegung des Familienwohnsitzes zumutbar, k枚nnen in folgenden F盲llen zumindest zeitlich beschr盲nkt Kosten f眉r eine doppelte Haushaltsf眉hrung geltend gemacht werden:

  • Verheiratete in ehe盲hnlicher Gemeinschaft oder in Gemeinschaft mit einem minderj盲hrigen Kind lebende Arbeitnehmer h枚chstens f眉r zwei Jahre
  • Alleinstehende maximal f眉r sechs Monate

2. Anerkennung der Kosten der H枚he nach

Nach der Verwaltungspraxis sind abzugsf盲hige Aufwendungen nur folgende unvermeidbare Mehraufwendungen:

  • Miete (inkl. Betriebskosten, Strom und Gas) f眉r eine zweckentsprechende Zweitwohnung mit rund 55-60 m2
  • Erforderliche Einrichtungsgegenst盲nde f眉r die Zweitwohnung: Absetzung f眉r die Abnutzung (Afa) kann geltend gemacht werden
  • Vor眉bergehende Kosten eines Hotelzimmers bis max. EUR 2.200 monatlich
    • Nur bei einzelnen N盲chtigungen innerhalb eines Monats oder vor眉bergehender Unterbringung w盲hrend der Wohnungssuche
  • Familienheimfahrten
    • Eine Heimfahrt pro Woche f眉r verheiratete oder in einer Lebensgemeinschaft / eingetragenen Partnerschaft lebenden Personen
    • Eine Heimfahrt pro Monat f眉r Alleinstehende
    • H枚chstbetrag: EUR 306 monatlich, dies entspricht dem maximalen Pendlerpauschale

Nichtabzugsf盲hig sind generelle Aufwendungen f眉r die Haushalts- und Lebensf眉hrung.

3. J眉ngere BFG-Rechtsprechung

Aufgrund der restriktiven Verwaltungspraxis ist die steuerliche Geltendmachung von Kosten f眉r die doppelte Haushaltsf眉hrung oftmals ein Streitpunkt zwischen Steuerpflichtigen und Finanzamt. Das BFG (GZ vom 26.8.2024) hatte sich in einem j眉ngeren Fall mit der Frage auseinanderzusetzen, ob im Zusammenhang mit einer Entsendung von Deutschland nach 脰sterreich die Kosten f眉r die Anmietung einer gro脽en Wohnung in Wien steuerlich in Abzug gebracht werden k枚nnen.

Ausgangspunkt war die Entsendung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber von Deutschland nach 脰sterreich f眉r einen angedachten und sp盲ter verl盲ngerten Zeitraum von rund 3 Jahren. Der entsendete Arbeitnehmer hatte zu Beginn der Entsendung nach 脰sterreich seinen Familienwohnsitz in Deutschland beibehalten. Gleichzeitig begr眉ndete er einen weiteren, beruflich bedingten Wohnsitz in 脰sterreich. W盲hrend seiner Entsendung wurde er von seiner Familie begleitet.

Sp盲ter begr眉ndete er auch den Mittelpunkt seiner Lebensinteressen in 脰sterreich, da zu diesem Zeitpunkt zu 脰sterreich die engeren pers枚nlichen und wirtschaftlichen Beziehungen bestanden. Durch die Familienbegleitung war eine entsprechend gro脽e Wohnung in Wien notwendig und die damit einhergehenden Mietkosten von mehr als EUR 2.200 pro Monat sollten als Kosten f眉r doppelte Haushaltsf眉hrung steuerlich geltend gemacht werden. Die hohen Kosten f眉r eine Dachgeschosswohnung mit drei Etagen wurden auch damit begr眉ndet, dass dem Arbeitnehmer nur ein begrenzter Zeitraum zur Verf眉gung stand, um eine passende Unterkunft zu finden und der Wohnsitz in der N盲he des Arbeitsplatzes liegen sollte. Konkrete Nachweise f眉r die Behauptung, dass es keine g眉nstigere Wohnung im Einzugsgebiet des Besch盲ftigungsortes gegeben h盲tte, wurden allerdings nicht erbracht.

Nach der Erkenntnis des BFG sind unvermeidbare Mehraufwendungen nur dann steuerlich abzugsf盲hig, wenn die Verlegung des Familienwohnsitzes an den Besch盲ftigungsort unzumutbar ist und die t盲gliche R眉ckkehr vom Besch盲ftigungsort zum Familienwohnsitz ebenfalls nicht zugemutet werden kann. Dabei m眉ssen die tats盲chlich angefallenen Wohnungskosten am Besch盲ftigungsort einer 础苍驳别尘别蝉蝉别苍丑别颈迟蝉辫谤眉蹿耻苍驳 unterzogen werden.

Entscheidend ist, welche 奥辞丑苍耻苍驳蝉驳谤枚脽别 f眉r eine Person angemessen ist, also welche Kosten das durchschnittliche Wohnbed眉rfnis einer allein wohnenden Person am Besch盲ftigungsort decken. Jene Kosten, die damit zusammenh盲ngen, dass auch die Familie am Besch盲ftigungsort (in Wien) wohnte, sind nicht beruflich veranlasst und k枚nnen somit nicht steuerlich in Abzug gebracht werden. Im konkreten Fall waren demnach anstelle der Kosten f眉r eine Wohnung mit 155 m2 lediglich jene f眉r eine Wohnung mit 60 m2 (f眉r Wohnraum und K眉che, WC, Bad und Schlafzimmer) angemessen, da sie auch die durchschnittlichen Wohnbed眉rfnisse einer allein wohnenden Person am Besch盲ftigungsort abdecken.

F眉r s盲mtliche Fragen zu den steuerrechtlichen, sozialversicherungsrechtlichen und arbeitsrechtlichen Konsequenzen einer Wohnsitznahme in 脰sterreich einer Verlagerung des Mittelpunktes der Lebensinteressen stehen Ihnen unsere jeweiligen Expert:innen an unseren Standorten in ganz 脰sterreich jederzeit gerne zur Verf眉gung.