EU-Parlament stimmt Verschiebung zur Anwendung der CSRD-Nachhaltigkeitsberichterstattung für bestimmte Unternehmen zu
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Das Europäische Parlament hat am 3. April 2025 der Verschiebung der Anwendung der Rechtsvorschriften zur CSRD-Nachhaltigkeitsberichterstattung und zu den Sorgfaltspflichten, wie sie von der EU-Kommission im Rahmen des ersten EU Omnibus-Pakets vorgeschlagen wurde, zugestimmt.
Die erstmalige Anwendung der Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung soll für die zweite und dritte Welle von Unternehmen um zwei Jahre verschoben werden („Stop-the-Clock�).
Zusätzlich wurde dahingehend abgestimmt, dass die Mitgliedstaaten die neuen Sorgfaltspflichten aus der CSDDD erst bis zum 26. Juli 2027 umsetzen müssen und die größten Unternehmen dementsprechend ein Jahr mehr Zeit zur Implementierung der Sorgfaltspflichten erhalten.
Der Europäische Rat hat sich bereits am 26. März 2025 ebenfalls für den Gesetzesvorschlag der EU-Kommission ausgesprochen. Um in Kraft treten zu können, muss der Vorschlag vom Europäischen Rat noch förmlich genehmigt werden. Damit die Regelungen unmittelbare Rechtswirkung für die Unternehmen erlangen können, müssen die Richtlinienänderungen und � sofern noch nicht umgesetzt die Regelungen der CSRD und CSDDD � zunächst noch durch die Mitgliedstaaten in nationales Gesetz umgesetzt werden.
Die Pressemitteilung mit dem Abstimmungsergebnis ist auf der ±¹±ð°ùö´Ú´Ú±ð²Ô³Ù±ô¾±³¦³ó³Ù.