Regulatory-Radar / ICAAP
Neue Vorgaben für österreichische LSIs
Neue Vorgaben für österreichische LSIs
Die nationalen Vorschriften bezüglich Kapitaladäquanz nähern sich an den EZB-Standard an
Ende 2024 hat die FMA die neuen ICAAP-Mindeststandards veröffentlicht und damit die Erwartung verbunden, dass die Banken diese frühestmöglich umsetzen. Somit ist davon auszugehen, dass sich die FMA noch in diesem Jahr bei den ersten Instituten nach dem Umsetzungsstand erkundigen wird. Die neuen Anforderungen zur Sicherstellung einer angemessenen Kapitalausstattung stellen eine wesentliche Weiterentwicklung für Less Significant Institutions (LSIs) dar und schaffen klare Vorgaben für die Dimensionen Governance, Kapitalausstattung und Risikosteuerung der österreichischen Kreditinstitute. Im Kern setzen die neuen Mindeststandards die Prinzipien des EZB-ICAAP-Leitfadens auf nationaler Ebene um und adressieren LSIs unter Berücksichtigung des Proportionalitätsgrundsatzes, der sich beispielsweise in der Durchführung und Gestaltung von Stresstests widerspiegelt.
Zentrale Inhalte und Neuerungen:
� Implementierung einer normativen und ökonomischen Perspektive, um die Kapitalausstattung ganzheitlich zu bewerten, indem sowohl regulatorische und ökonomische Aspekte inklusive deren Wechselwirkungen zueinander berücksichtigt werden.
� Klar definierte Anforderungen an die Identifikation, Bewertung und Steuerung identifizierter wesentlicher Risiken sowie an die Qualität des internen Kapitals.
� Verpflichtung zu regelmäßigen Szenarioanalysen, um die Kapitalausstattung auch unter adversen Bedingungen � und unter Berücksichtigung der internen Mittelfristplanung � sicherzustellen.
Die FMA-Mindeststandards präzisieren somit die Prinzipien des EZB-ICAAP-Leitfadens für die österreichische Bankenlandschaft. Die Veröffentlichung der Mindeststandards folgt einer Konsultation der FMA, in deren Rahmen betroffene Institutionen Feedback einbringen konnten. Die finalen Anforderungen weichen nicht wesentlich von den zuvor präsentierten Entwürfen ab.
Auch wenn die späteste Umsetzung einer vollumfänglichen Berücksichtigung der Anforderungen von der FMA auf Ende 2026 gesetzt wurde, sollten Banken ihren individuellen Implementierungsplan den Erwartungen der FMA an eine „frühestmögliche� Umsetzung entsprechend ausgestalten. Wir helfen Ihnen gerne dabei, einen angemessenen Umsetzungsfahrplan zu entwickeln und Sie im Dialog mit der Aufsicht zu unterstützen.
Bei ÀÖÓ㣨Leyu£©ÌåÓý¹ÙÍø sind wir mit der (proportionalen) Umsetzung der neuen Mindeststandards bestens vertraut, da wir bereits eine Vielzahl national und international beaufsichtigter Institute in der Umsetzung begleiten durften.
Ihre ÀÖÓ㣨Leyu£©ÌåÓý¹ÙÍø Expert:innen stehen Ihnen gerne für Beratung und praxisorientierte Lösungen zur Verfügung.