SII-Review und IRRD treten in Kraft
Insurance News
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Das EU-Paket bestehend aus der überarbeiteten SII-Richtlinie (Solvency II Review) und der Richtlinie zur Sanierung und Abwicklung von Versicherungsunternehmen (IRRD) wurden beide am 8. Januar 2025 im EU-Amtsblatt veröffentlicht.
Solvency II Review
Im EU-Amtsblatt vom 8. Januar 2025 ist die "Richtlinie (EU) 2025/2 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2024 zur Änderung der Richtlinie 2009/138/EG im Hinblick auf die Verhältnismäßigkeit, die Aufsichtsqualität, die Berichterstattung, langfristige Garantien, makroprudenzielle Instrumente, Nachhaltigkeitsrisiken, die Gruppenaufsicht und die grenzüberschreitende Aufsicht sowie zur Änderung der Richtlinien 2002/87/EG und 2013/34/EU" veröffentlicht worden.
Wesentliche Neuerungen der Solvency II Review:
- Risikobasierter Ansatz: Anpassungen im quantitativen Bereich, sodass die tatsächlichen Risiken besser widergespiegelt werden � insbesondere i. Z. m. langfristigen Garantien, Zinsänderungsrisiken, Kapitalkosten und langfristigen Investments.
- Proportionalitätsprinzip: Kleinere und weniger komplexe Versicherungsunternehmen sollen entlastet werden � insbesondere durch geringere Berichtspflichten und weniger strenge Anforderungen an Governance-Organisation.
- Nachhaltigkeit: Stärkere und systematische Einbindung von ESG-Risiken in das Risikomanagement-System wird vorgeschrieben.
- Berichterstattung: Erweiterte Anforderungen an die Transparenz und Berichterstattung (insbesondere i. Z. m. Nachhaltigkeit und Liquiditätsrisiko) sowie eine geänderte Berichtspflicht beim SFCR wird eingeführt (2-Teilung: SFCR für Endverbraucher und SFCR für Fachpublikum).
- Gruppenaufsicht: Präzisierungen i. Z. m. grenzüberschreitenden Tätigkeiten wurden eingeführt, was auch zur besseren Zusammenarbeit zwischen den nationalen Aufsichtsbehörden führen soll.
- Makroprudenzielle Aufsicht: Systemische Risiken sollen besser identifiziert und so auch gemindert werden können � insbesondere im Bereich Liquiditätsmanagement, zur Stärkung des Sektors gegenüber Schocks und zur Vermeidung von Ansteckungseffekten.
Die überarbeitete tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft. Die Mitgliedstaaten erlassen und veröffentlichen bis zum 29. Januar 2027 die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen.
IRRD � Richtlinie zur Sanierung und Abwicklung von Versicherungsunternehmen (Insurance Recovery and Resolution Directive)
Im EU-Amtsblatt vom 8. Januar 2025 ist die "Richtlinie (EU) 2025/1 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2024 zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen und zur Änderung der Richtlinien 2002/47/EG, 2004/25/EG, 2007/36/EG, 2014/59/EU und (EU) 2017/1132 sowie der Verordnungen (EU) Nr. 1094/2010, (EU) Nr. 648/2012, (EU) Nr. 806/2014 und (EU) 2017/1129" veröffentlicht worden.
Wesentliche Bestandteile der IRRD:
- Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen bzw. Versicherungsgruppen, die insgesamt einen Marktanteil von mindestens 60 % Prozent abdecken, müssen einen präventiven Sanierungsplan erstellen.
- Für alle Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen bzw. Versicherungsgruppen, die insgesamt einen Marktanteil von 40 % abdecken, ist ein Abwicklungsplan zu erstellen, wobei der Abwicklungsplan selbst dem Zuständigkeitsbereich von eigenen Abwicklungsbehörden obliegt.
Die tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Die Artikel 92 bis 95 gelten ab dem 30. Januar 2027. Die Mitgliedstaaten erlassen und veröffentlichen spätestens bis zum 29. Januar 2027 die Maßnahmen, die erforderlich sind, um Artikel 1 bis 91, Artikel 96 und Artikel 97 dieser Richtlinie nachzukommen.