KI-Gesetzgebung: Erste Vorschriften in Kraft � neue Leitlinien der EU-Kommission veröffentlicht

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Das Bild zeigt mehrere bunte Regenschirme, die in einem Regenbogenmuster gestaltet sind, vor einem klaren blauen Himmel mit weißen Wolken. Die Schirme sind am oberen Bildrand positioniert und ihre lebendigen Farben kontrastieren stark mit dem blauen Himmel und den fluffigen Wolken, wodurch ein fröhliches und lebendiges Bild entsteht.

Seit dem 2. Februar sind Teile des KI-Gesetzes in Kraft getreten � insbesondere i. Z. m. verbotenen KI-Anwendungsfällen, welche definitionsgemäß unannehmbare Risiken bergen. In diesem Zusammenhang hat die EU-Kommission weitere Leitlinien veröffentlicht.

Die ersten Vorschriften des Gesetzes über Künstliche Intelligenz () sind am 2. Februar 2025 in Kraft getreten.

Dazu gehören die Definition von KI-Systemen, KI-Kompetenz sowie eine sehr begrenzte Zahl verbotener KI-Anwendungsfälle, die in der KI-Verordnung aufgeführt sind und in der EU unannehmbare Risiken bergen. Weitere Informationen finden Sie in der  der Europäischen Kommission vom 3. Februar 2025.

Weiters hat die EU-Kommission

  • Leitlinien zu verbotenen Praktiken der KI im Sinne des KI-Gesetzes sowie
  • Leitlinien zu Definition von KI-Systemen, um die Anwendung des ersten KI-Gesetzes zu erleichtern,

erlassen.

Die am 4. Februar 2025 veröffentlichten  geben einen Überblick über KI-Praktiken, die aufgrund ihrer potenziellen Risiken für die europäischen Werte und Grundrechte als inakzeptabel erachtet werden.

Mit dem KI-Gesetz werden KI-Systeme in verschiedene Risikokategorien eingeteilt, darunter verbotene Systeme, Systeme mit hohem Risiko und solche, die Transparenzpflichten unterliegen. Die Leitlinien befassen sich insbesondere mit Praktiken wie schädlicher Manipulation, Social Scoring und biometrischer Echtzeitidentifizierung. Sie sollen die wirksame und einheitliche Anwendung des KI-Gesetzes in der gesamten Europäischen Union gewährleisten. Sie bieten zwar wertvolle Einblicke in die Auslegung der Verbote durch die Kommission, sind jedoch unverbindlich, wobei maßgebliche Auslegungen dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) vorbehalten sind. Die Leitlinien enthalten rechtliche Erläuterungen und praktische Beispiele, die den Interessenträgern helfen sollen, die Anforderungen des KI-Gesetzes zu verstehen und einzuhalten.

Wichtig zu ergänzen ist, dass die Kommission den Entwurf der Leitlinien zwar gebilligt, aber noch nicht förmlich angenommen hat.

Die am 6. Februar 2025 veröffentlichten  haben das Ziel, die sehr vage Definition von KI-Systemen im AI Act zu schärfen.

Die KI-Definition ist ein Schlüsselelement des AI Act. Sie ist maßgeblich dafür, welche Produkte unter die Verordnung fallen und welche nicht.

Die vorliegenden Leitlinien erläutern die Definition eines KI-Systems gemäß Artikel 3 Absatz 1 AI Act. Sie sind nicht bindend und so konzipiert, dass sie sich im Laufe der Zeit weiterentwickeln und bei Bedarf aktualisiert werden, insbesondere im Hinblick auf praktische Erfahrungen, neue Fragen und Anwendungsfälle, die sich ergeben.