UPDATE: Eigene Funktion seit 5.3.2025 in FinanzOnline zur 脺bermittlung von Gruppenantr盲gen verf眉gbar

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Das Bild zeigt einen bunten Regenschirm, der in einem Regenbogenmuster gestaltet ist, vor einem weiten Feld bei Sonnenuntergang. Die Farben des Schirms verlaufen von Rot 眉ber Orange, Gelb, Gr眉n bis hin zu Blau. Der Schirm ist am rechten Bildrand positioniert und wirft einen Schatten auf das Feld, das in warmen, goldenen T枚nen leuchtet. Der Himmel ist in sanften Pastellfarben gehalten und vermittelt eine ruhige, friedliche Atmosph盲re.
Wie im letzten Newsletter Q4 2024 angek眉ndigt, hat das BMF nunmehr die Funktion f眉r die ordnungsgem盲脽e elektronische 脺bermittlung von Gruppenantr盲gen via FinanzOnline in Betrieb genommen. Ab sofort sind Antr盲ge auf Feststellung einer Unternehmensgruppe gem盲脽 搂 9 Abs. 8 KStG daher 眉ber die neue Funktion "Feststellung einer Unternehmensgruppe gem盲脽 搂 9 Abs. 8 KStG 1988" im Men眉 "Weitere Services" zu stellen.

Die Bildung einer Unternehmensgruppe nach 搂 9 Abs. 8 KStG unterliegt strengen formalen Vorgaben. Es muss ein schriftlicher Gruppenantrag gestellt werden, wobei amtliche Vordrucke (G1 bis G4a) zu verwenden sind. Diese m眉ssen von den gesetzlichen Vertretern des Gruppentr盲gers nachweislich vor Ablauf jenes Wirtschaftsjahres jeder einzubeziehenden in- bzw. ausl盲ndischen K枚rperschaft, f眉r das die Zurechnung des steuerlich ma脽gebenden Ergebnisses erstmals wirksam sein soll, unterfertigt werden. Die Antr盲ge m眉ssen sodann sp盲testens innerhalb eines Kalendermonats nach der Unterfertigung des letzten gesetzlichen Vertreters eingebracht werden. Der 脺bermittlungsweg 眉ber die Funktion 鈥濻onstige Anbringen鈥� wurde vom Bundesfinanzgericht (BFG) als nicht formg眉ltiger, wirkungsloser Antrag erkannt ( vom 3.2.2023).

Neue Eingabemaske f眉r Gruppenantr盲ge ab sofort online

Die technischen Voraussetzungen f眉r die Einbringung von Gruppenantr盲gen in FinanzOnline sind sofort 眉ber eine neue Eingabemaske gegeben. Beantragungen einer neuen bzw. Erweiterungen einer bestehenden Unternehmensgruppe k枚nnen 眉ber die Funktion "Feststellung einer Unternehmensgruppe gem盲脽 搂 9 Abs. 8 KStG 1988" im Men眉 鈥濿eitere Services鈥� eingereicht werden. Die amtlichen Formulare sind von den gesetzlichen Vertretern des Gruppentr盲gers und aller beteiligten inl盲ndischen K枚rperschaften mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu unterzeichnen. Die Formulare m眉ssen zudem im PDF-Format vorliegen und d眉rfen eine Dateigr枚脽e von 5 MB nicht 眉berschreiten.

Sonderregelung f眉r die 脺bergangsphase gem盲脽 BMF-Info

Vor der Implementierung der neuen Eingabemaske war die Einreichung von Gruppenantr盲gen 眉ber die Funktion 鈥濻onstige Anbringen鈥� unter Verwendung der amtlichen Vordrucke und einer qualifizierten elektronischen Signatur m枚glich. Diese Vorgehensweise ist laut Auskunft des Bundesministeriums f眉r Finanzen (BMF) ausnahmsweise bis zum 30.6.2025 zul盲ssig. Ab 1.7.2025 m眉ssen digitale Gruppenantr盲ge 眉ber die neue Eingabemaske an das Finanzamt 眉bermittelt werden.

Zuk眉nftig einzubringende Antr盲ge auf Feststellung einer Unternehmensgruppe k枚nnen alternativ wie bislang unter Verwendung der eigenh盲ndig unterfertigten amtlichen Vordrucke auf dem Postweg eingebracht werden.

Einreichung von Gruppenantr盲gen auf einen Blick

  • Digitale Einreichung: Die Antr盲ge k枚nnen 眉ber die neu implementierte Eingabemaske auf FinanzOnline unter dem Titel 鈥濬eststellung einer Unternehmensgruppe gem盲脽 搂 9 Abs. 8 KStG 1988鈥� qualifiziert, elektronisch signiert eingereicht werden.
  • Postalische Einreichung: Alternativ k枚nnen die Antr盲ge wie bisher auf postalischem Weg an das Finanzamt 眉bermittelt werden. In diesem Fall m眉ssen die amtlichen Vordrucke h盲ndisch unterzeichnet werden (wet-ink).
  • 脺bergangsregelung: Bis 30.6.2025 sind Einbringungen von Gruppenantr盲gen 眉ber die Funktion 鈥濻onstige Anbringen鈥� m枚glich, sofern der Gruppenantrag mit qualifizierten elektronischen Signaturen versehen ist.

Praktische Empfehlung

Auch wenn das BMF in einer Information an die KSW vom 6.3.2025 die Zul盲ssigkeit der elektronischen Einbringung via FinanzOnline 眉ber 鈥濻onstige Anbringen鈥� bis 30.6.2025 zugestanden hat, sollte u. E. jedenfalls ab sofort ausschlie脽lich die eigens daf眉r geschaffene Eingabemaske 鈥濬eststellung einer Unternehmensgruppe gem盲脽 搂 9 Abs. 8 KStG 1988" im Men眉 鈥濿eitere Services鈥� verwendet werden. Die Gerichte sind bekannterma脽en nicht an BMF-Informationen gebunden. Nach dem Wortlaut des 搂 5 FOnV 2006 sind andere Anbringen, welche au脽erhalb der zur Verf眉gung stehenden Funktionen eingebracht werden, ungeachtet einer allf盲lligen 脺bermittlung in Finanz-Online unbeachtlich.

Praktisch wurde zum Zwecke des Nachweises der Rechtzeitigkeit der Unterschriftsleistung (wet-ink) oftmals eine 脺bermittlung der Antr盲ge schon vor Ablauf des jeweiligen Wirtschaftsjahres, f眉r das die Feststellung oder Erweiterung der Unternehmensgruppe wirksam werden soll, angestrebt. Bei elektronischer 脺bermittlung ist der Zeitpunkt der Unterschriftsleistung in Zukunft eindeutig nachvollziehbar. Es ist jedoch daf眉r Sorge zu tragen, dass die Monatsfrist ab Leistung der letzten Unterschrift f眉r die wirksame Einbringung des Gruppenantrags nicht verabs盲umt wird.