Erstes Omnibus-Paket soll Pflichten der CSDDD, CSRD und EU-Taxonomie lockern
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Die EU-Kommission hat Ende Februar den Entwurf des ersten angekündigten Omnibus-Pakets veröffentlicht. Mit der ersten Richtlinie im Rahmen der möchte die Kommission insbesondere die CSRD, die CSDDD und die EU-Taxonomie ändern.
Die EU-Kommission möchte die Anwendungsschwellen von CSRD und CSDDD einander annähern. Einen Nachhaltigkeitsbericht nach der CSRD sollen künftig nur noch Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden und entweder mehr als EUR 50 Mio. Umsatz oder mehr als EUR 25 Mio. Bilanzsumme erstellen müssen. Durch die Einführung der neuen Schwelle für Mitarbeiterzahlen soll der Kreis der nach der CSRD verpflichteten Unternehmen um rund 80 Prozent reduziert werden. Daneben sollen unter anderem auch die ESRS und die Pflichten nach der EU-Taxonomie-Verordnung angepasst und die Berichtspflichten für Unternehmen der zweiten Welle um zwei Jahre verschoben werden. Börsennotierte KMU sollen ganz aus dem Anwendungsbereich der CSRD herausfallen. KMU sollen außerdem entlastet werden, indem die durch die CSRD verpflichteten Unternehmen nicht mehr alle Informationen von KMU für die Zwecke der eigenen Nachhaltigkeitsberichterstattung erheben müssen.
Der Vorschlag der EU-Kommission sieht des Weiteren die folgenden wesentlichen Änderungen vor:
- Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)
- Vereinfachung der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) und Entfall der Sektorstandards
- EU-Taxonomie-Verordnung
- Anwendung für Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden und mehr als EUR 450 Mio. Umsatz
- Einführung einer Wesentlichkeitsschwelle, Vereinfachung der Meldebögen und der DNSH-Kriterien
- Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD)
- Verschiebung der CSDDD um 1 Jahr für Unternehmen mit mehr als 5.000 Mitarbeitenden und mehr als EUR 1.500 Mio. Umsatz
- Fokussierung der Sorgfaltspflicht auf direkte Geschäftspartner
Weitere Details zu geplanten Änderungen können Sie dem entnehmen.