鈥濬ASTER鈥�-Richtline 鈥� Quellensteuerinitiative f眉r schnellere, einfachere und sicherere Steuerentlastung

Tax Flash 1/2025

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Bergsteiger

Am 10. Januar 2025 wurde die Richtlinie 眉ber eine schnellere und sicherere Entlastung von 眉bersch眉ssigen Quellensteuern () (FASTER) im Amtsblatt der Europ盲ischen Union ver枚ffentlicht. Die EU-Mitgliedstaaten m眉ssen bis 31. Dezember 2028 die Richtlinie in nationales Recht umsetzen. Die Vorschriften gelten in weiterer Folge f眉r Gesch盲ftsjahre, die am oder nach dem 1. J盲nner 2030 beginnen.

Der Anwendungsbereich der Richtlinie umfasst Dividenden von 枚ffentlich gehandelten Aktien sowie Zinszahlungen von b枚rsennotierten Anleihen.

Die sogenannte FASTER-Initiative zielt darauf ab, Quellensteuerverfahren in der EU f眉r grenz眉berschreitend t盲tige Anleger, nationale Steuerbeh枚rden und Finanzintermedi盲re wie Banken oder Investitionsplattformen einfacher, sicherer und effizienter zu machen. und zugleich dem Ziel der Bek盲mpfung von Steuermissbrauch und -betrug gerecht zu werden.

Zu den wichtigsten Ma脽nahmen der Richtlinie geh枚ren:  

(1) Digital Tax Residence Certificate (eTRC)

Die Richtlinie regelt die Ausstellung einer einheitlichen digitalen Bescheinigung 眉ber die steuerliche Ans盲ssigkeit durch die Mitgliedstaaten binnen 14 Kalendertagen nach Antragstellung. So soll die M枚glichkeit geschaffen werden, Schnellverfahren zur Quellensteuer-Entlastung in Anspruch zu nehmen.

(2) Alternative Verfahren

Mitgliedstaaten k枚nnen zuk眉nftig grunds盲tzlich zwischen der Entlastung an der Quelle (Relief at Source) und der Schnellerstattung (Quick-Refund) oder einer Kombination aus beiden w盲hlen.

Unter bestimmten Voraussetzungen k枚nnen Mitgliedstaaten ihre nationalen Systeme der Entlastung an der Quelle beibehalten. Dies gilt u. a. dann, wenn Mitgliedstaaten bereits 眉ber ein umfassendes Entlastungssystem verf眉gen und eine geringe Marktkapitalisierung vorliegt.1

(3) CFI 鈥� Certified Financial Intermediaries

Zertifizierte Finanzintermedi盲re (CFI) verwalten die Konten der Investoren (z. B. Depotbanken, Kreditinstitute) und sind Teil der Zahlungskette der Zinsen bzw Dividenden. Sie werden in ein Register eingetragen und k枚nnen im Namen der Investoren eine Entlastung an der Quelle oder eine rasche R眉ckerstattung von zu hoch einbehaltenen Quellensteuern beantragen. Zertifizierte Finanzintermedi盲re, die im Namen eines eingetragenen Eigent眉mers eine Entlastung beantragen, m眉ssen sorgf盲ltig pr眉fen, ob der eingetragene Eigent眉mer berechtigt ist, eine Steuerentlastung in Anspruch zu nehmen. Eine Meldung an die zust盲ndigen Steuerbeh枚rden ist vorgesehen.

Hinsichtlich der Haftung der CFIs sieht die Richtlinie vor, dass diese f眉r den gesamten oder einen Teil eines Quellensteuerverlusts haftbar gemacht werden k枚nnen, wenn sie ihren Verpflichtungen ganz oder teilweise nicht nachkommen. Die Festlegung der Strafen obliegt den Mitgliedstaaten, nach der Richtlinie m眉ssen diese 鈥瀢irksam, verh盲ltnism盲脽ig und abschreckend鈥� sein.

Ein europ盲isches CFI-Portal soll als zentraler Zugang f眉r die Registrierung von Finanzintermedi盲ren dienen.

FAZIT

Die EU-weite Standardisierung und geplante Beschleunigung von Quellensteuer-R眉ckerstattungsverfahren und die Einf眉hrung eines digitalen Ans盲ssigkeitszertifikates sind begr眉脽enswert wie auch die Abwicklung 眉ber die CFIs. Die Verlagerung einer Haftung f眉r Steuerausf盲lle und die Ausweitung der Reportingverpflichtungen bedeutet allerdings f眉r die CFI einen erheblichen Mehraufwand im Erstattungsverfahren. Dar眉ber hinaus wurde es leider verabs盲umt, einheitliche Voraussetzungen im Bereich der ETF und Investmentfonds zu schaffen, um Kleinanlegern die Erstattung zu erleichtern. Die Umsetzung der Richtlinie in 脰sterreich bleibt abzuwarten.


1 Geringer Umfang von Dividendenzahlungen im Verh盲ltnis zur Gr枚脽e der Volkswirtschaft. Diese Daten werden von der Europ盲ischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbeh枚rde 鈥� ESMA - bekanntgegeben.