Pr眉fung des Registrierkassen-Jahresbelegs bis sp盲testens 15.聽Februar

Tax News 鈥� KMU J盲nner 2025

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Bei der Verwendung von Registrierkassen sind Sicherheitsma脽nahmen zu beachten, die den Schutz vor Manipulation der in der Registrierkasse gespeicherten Daten sicherstellen sollen. Start-, Monats- und Jahresbeleg unterst眉tzen die vollst盲ndige Erfassung der Ums盲tze in der Registrierkasse. Dabei m眉ssen Jahresbelege zum Abschluss eines jeden Kalenderjahres (unabh盲ngig vom gew盲hlten Wirtschaftsjahr) erstellt, 眉berpr眉ft und aufgrund der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist f眉r sieben Jahre aufbewahrt werden. F眉r das Kalenderjahr 2024 ist demnach bis sp盲testens 15. Februar 2025 f眉r jede Registrierkasse separat ein Jahresbeleg zu erstellen und zu 眉berpr眉fen. Das Vers盲umen der Frist kann eine Finanzordnungswidrigkeit darstellen.

Technische Umsetzung:

  • Der Monatsbeleg f眉r Dezember ist zugleich der Jahresbeleg und kann, wie jeder andere Nullbeleg, durch Eingabe des Wertes 0 erstellt werden. Eine 脺berpr眉fung kann manuell z. B. mithilfe der 鈥濨MF Belegcheck-App鈥� vorgenommen werden.
  • Sofern die Registrierkasse 眉ber die entsprechende technische Ausstattung verf眉gt, kann der Jahresbeleg elektronisch erstellt und 眉ber den Registrierkassen-Webservice zur Pr眉fung an FinanzOnline 眉bermittelt werden. In diesem Fall sind Ausdruck und Aufbewahrung des Belegs nicht notwendig.
  • In Ausnahmef盲llen 鈥� kein Internetzugang und kein Smartphone 鈥� ist auch eine manuelle 脺bermittlung des ausgedruckten Jahresbelegs mit dem Formular RK 1 m枚glich.


Ihr:e Ansprechpartner:in bei 乐鱼(Leyu)体育官网 unterst眉tzt Sie gerne bei s盲mtlichen Fragen zur Handhabung Ihrer Registrierkasse.