Standard für die freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung von nicht-kapitalmarktorientierten Kleinstunternehmen

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EFRAG übermittelt einen Standard für die freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung von nicht-kapitalmarktorientierten Kleinstunternehmen sowie KMU an die Europäische Kommission

Am 17. Dezember 2024 hat die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) einen Standard für die freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung von nicht-kapitalmarktorientierten Kleinstunternehmen sowie kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) an die Europäische Kommission übermittelt, sogenannter „VSME�-Standard.

Der Standard ist ein freiwillig anwendbarer Berichtsstandard Kleinstunternehmen und KMU, die nicht in den Anwendungsbereich der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) (Richtlinie (EU) 2022/2464) fallen. Er soll sie dabei unterstützen, die Informationsbedürfnisse von Banken, Investoren und ihrer nachgelagerten Wertschöpfungskette in standardisierter Form zu decken.

Aufgrund der freiwilligen Anwendung des Standards wird er � anders als die gemäß der CSRD verpflichtend anzuwendenden ESRS (European Sustainability Reporting Standards) � nicht als delegierter Rechtsakt von der Europäischen Kommission erlassen. Er wurde bisher nur auf Englisch veröffentlicht.

Der Standard () teilt sich in ein ‚Basic Module� und ein ‚Comprehensive Module� und weist mit 66 Seiten einen deutlich geringeren Umfang als die ESRS auf. Er wird von ergänzenden begleitet.

In 2025 wird die EFRAG eine Reihe von Unterstützungsmaterial veröffentlichen und öffentliche Veranstaltungen durchführen, um die Anwendung des Standards zu unterstützen.