Die UGB-Schwellenwerte-Verordnung wurde ver枚ffentlicht: Anpassung der Schwellenwerte zur Ermittlung der Gr枚脽enklasse und Konzernbefreiung
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Am 20. November 2024 wurde die und ist somit mit sofortiger Wirkung g眉ltig. Damit wurde die im Jahr 2023 ver枚ffentlichte delegierte Richtlinie (EU) 2023/2775 der Europ盲ischen Kommission im 枚sterreichischen Recht umgesetzt. Die Schwellenwerte f眉r die Bilanzsumme und die 鲍尘蝉补迟锄别谤濒枚蝉别 zur Ermittlung der Gr枚脽enklasse und zur Konzernbefreiung wurden um rund 25 % angepasst. Die die Arbeitnehmeranzahl betreffenden Schwellenwerte sind unver盲ndert. Die folgenden Tabellen stellen die Ver盲nderung der Schwellenwerte dar.
Schwellenwerte zur Ermittlung der Gr枚脽enklasse gem 搂 221 UGB:
Obergrenze | Bilanzsumme | 鲍尘蝉补迟锄别谤濒枚蝉别 | ||
in TEUR | UGB alt | NEU lt. UGB-SchweVO | UGB alt | NEU lt. UGB-SchweVO |
Kleinst-unternehmen | 350 | 450 | 700 | 900 |
Kleine Unternehmen | 5.000 | 6.250 | 10.000 | 12.500 |
Mittelgro脽e Unternehmen | 20.000 | 25.000 | 40.000 | 50.000 |
Schwellenwerte zur Konzernbefreiung gem 搂 246 UGB:
Obergrenze | Bruttomethode | Nettomethode | ||
in TEUR | UGB alt | NEU lt. UGB-SchweVO | UGB alt | NEU lt. UGB-SchweVO |
Bilanzsumme | 24.000 | 30.000 | 20.000 | 25.000 |
鲍尘蝉补迟锄别谤濒枚蝉别 | 48.000 | 60.000 | 40.000 | 50.000 |
Die ge盲nderten Schwellenwerte sind auf Gesch盲ftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. J盲nner 2024 beginnen. F眉r Eintritt oder den Entfall der in 搂 221 und 搂 246 UGB angeordneten Rechtsfolgen sind die ge盲nderten Werte auch auf Beobachtungszeitr盲ume anzuwenden, die vor dem 1.1.2024 liegen.