Entwurf einer Bekanntmachung zur Auslegung ausgew盲hlter Vorschriften der CSRD sowie der ESRS
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Europ盲ische Kommission ver枚ffentlicht den Entwurf einer Bekanntmachung zur Auslegung ausgew盲hlter Vorschriften der CSRD sowie der ESRS
Am 7. August 2024 hat die Europ盲ische Kommission den Entwurf einer Bekanntmachung zur Auslegung ausgew盲hlter Vorschriften der Corporate Sustainability Reporting Directive (2022/2464/EU, CSRD), die die Bilanzrichtlinie (2013/34/EU), die Transparenzrichtlinie (2004/109/EC), die Offenlegungsverordnung ((EU) 2019/2088), die Abschlusspr眉ferrichtlinie (2006/43/EC), die Abschlusspr眉fungsverordnung ((EU) 537/2014) sowie die ESRS ((EU) 2023/2772, European Sustainability Reporting Standards) betreffen, herausgegeben (im weiteren 鈥濬AQ鈥�).
Mit den FAQ m枚chte die Europ盲ische Kommission den Stakeholdern die Einhaltung der rechtlichen Anforderungen erleichtern und die Nutzbarkeit und Vergleichbarkeit der Nachhaltigkeitsinformationen gew盲hrleisten. Zudem sollen die FAQ den berichterstattenden Unternehmen zus盲tzliche Klarheit und Sicherheit in der Erstellung der Berichterstattung verschaffen.
Im Entwurf ihrer FAQ behandelt die Europ盲ische Kommission u.a. die folgenden Themenbereiche:
- Fragen zur Anwendungspflicht, zu Befreiungsm枚glichkeiten von der Nachhaltigkeitsberichterstattung (auch durch Drittstaatenunternehmen), zum Zeitpunkt der erstmaligen Nachhaltigkeitsberichterstattung sowie zur Form der Berichterstattung.
- Fragen zur Berichterstattung 眉ber die Wertsch枚pfungskette und die M枚glichkeit der Nutzung von Sch盲tzungen.
- Fragen zur Berichterstattung von Drittstaatenunternehmen, insb. nach Artikel 40a der Bilanzrichtlinie. Diese betreffen u.a. die Anwendungspflicht, den Umfang der Berichterstattung, den Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung, die Anwendung der ESRS sowie die Pr眉fungspflicht.
- Fragen betreffend die Pr眉fer der Nachhaltigkeitsberichterstattung.
Die Europ盲ische Kommission verweist auf die M枚glichkeit der k眉nftigen Anpassung der FAQ.