Zollreform zum 01.01.2028?

Tax News 3/2024

Tax News 3/2024 鈥� Zoll

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Der folgende Kurzbeitrag gibt einen 脺berblick 眉ber die geplante 鈥瀏ro脽e鈥� Zollreform zum 1.1.2028. Gegenstand der geplanten Reform, die am 17.5.2023 von der EU-Kommission erstmals ver枚ffentlicht wurde (), sind insbesondere: 1.) die Schaffung einer EU-Zollbeh枚rde, die eine EU-Zolldatenplattform (EU-Datenhub) 眉berwachen soll, 2.) 脛nderungen beim Online-Handel und 3.) die Abschaffung der Zollfreigrenze und Einf眉hrung eines vereinfachten Ad-Valorem-Tarifs. Zudem werden in diesem Kurzbeitrag auch 4.) weitere 脛nderungen kurz angef眉hrt und ein Ausblick gegeben.

1. Schaffung einer EU-Zollbeh枚rde, die eine EU-Zolldatenplattform (EU-Datenhub) 眉berwachen soll

Es soll eine neue EU-Zollbeh枚rde geschaffen werden, die die ebenfalls neue EU-Zolldatenplattform 眉berwachen wird. Die neue Datenplattform soll die bestehende IT-Infrastruktur f眉r den Zoll in den EU-Mitgliedstaaten ersetzen und somit Einheitlichkeit bei den derzeit verschiedenen nationalen Systemen und Schnittstellen schaffen. Steuerpflichtige, die ihre Lieferkette vollst盲ndig offenlegen, werden als 鈥瀜ualifizierte Unternehmen鈥� behandelt und genie脽en besondere Erleichterungen in der Zollabwicklung. Zum Beispiel sollen diese k眉nftig Waren in den freien Verkehr 眉berf眉hren k枚nnen, ohne dass die Zollverwaltung eingebunden ist. Die neue EU-Zollbeh枚rde soll die Verwaltung des Hubs und die Durchf眉hrung der Analysen 眉bernehmen.

2. 脛nderungen beim Online-Handel

Durch die Reform werden Online-Plattformen zu Schl眉sselakteuren, um zu gew盲hrleisten, dass Waren, die online in die EU verkauft werden, alle Zollverpflichtungen erf眉llen. Im Rahmen von Fernverk盲ufen soll eine Import-Fiktion f眉r Plattformen gelten, wonach diese die anfallenden Einfuhrz枚lle zu entrichten haben (korrespondierend zur umsatzsteuerlichen Regelung; , S. 14).

3. Abschaffung der Zollfreigrenze und Einf眉hrung eines vereinfachten Ad-Valorem-Tarifs

Mit der Reform soll es zur Abschaffung des Schwellenwertes f眉r Zollbefreiungen von Waren mit einem Wert von EUR 150 kommen (bereits zum 30.6.2021 wurde der Schwellenwert i. H. v.  EUR 22 f眉r die Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer abgeschafft). Die Reform vereinfacht auch die Berechnung der Zollgeb眉hren f眉r die g盲ngigsten Waren mit geringem Wert, die au脽erhalb der EU gekauft werden, wodurch tausende Zollkategorien auf nur vier reduziert werden.  

4. Weitere 脛nderung und Ausblick

Auch die bestehenden Regeln zur vor眉bergehenden Verwahrung sollen angepasst werden. Dabei soll die derzeit g眉ltige Verwahrfrist von 90 Tagen auf nur 3 Tage verk眉rzt werden. Bisherige Verwahrlager m眉ssten dann als Zolllager betrieben werden.

Die Regelungen zum Online-Handel sollen ab 2028 gelten und stufenweise eingef眉hrt werden. Ab 2028 sollen E-Commerce Unternehmen Zugang zum EU-Customs-Data-Hub bekommen, ab 2032 k枚nnen alle Unternehmen den EU-Customs-Data-Hub bereits freiwillig verwenden und ab 2038 ist die Verwendung verpflichtend f眉r alle importierenden Unternehmen.

Die EU-Zollbeh枚rde wird ab 2028 t盲tig werden und ihre Aufgaben im Risiko- und Krisenmanagement vornehmen. Der Aufgabenumfang wird mit der Einf眉hrung des EU-Customs-Data-Hub schrittweise erweitert.

Die Reformvorschl盲ge m眉ssen vom Europ盲ischen Parlament und dem Rat der Europ盲ischen Union zuerst genehmigt werden und es kann noch zu 脛nderungen kommen. Es ist jedoch zu begr眉脽en, dass die Kommission auf die ge盲nderten Umst盲nde, insb. hinsichtlich des massiv ansteigenden Online-Handels, reagiert. Unternehmer m眉ssen sich dennoch (bald) auf einen erheblichen Implementierungsaufwand einstellen. Im Zusammenhang mit der Abschaffung der Zollfreigrenze sollte beobachtet werden, wie mit anderen Bereichen verfahren wird, in denen die EUR 150 Schwelle auch eine Rolle spielt, beispielsweise der CBAM-Berichtspflicht.