Zwei FAQs zur Anwendung der EU-Taxonomie-Verordnung im EU-Amtsblatt ver枚ffentlicht

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Am 20. Oktober 2023 wurden die beiden im Dezember 2022 von der EU-Kommission gebilligten FAQs als 鈥濩ommission Notice鈥� im EU-Amtsblatt ver枚ffentlicht.

Damit erfolgte nun die formale Verabschiedung nach Vorliegen der offiziellen 脺bersetzungen in die Sprachen der EU-Mitgliedsl盲nder. Im Vergleich zu den 鈥濪raft Commission Notices鈥� wurden 眉berwiegend kleinere Anpassungen an der Formulierung mit klarstellendem Charakter vorgenommen.

  • Die enth盲lt 34 Fragen und Antworten, die den Unternehmen Hilfestellung bei der Auslegung bestimmter Rechtsvorschriften der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2178 vom 6. Juli 2021 zu Inhalt und Darstellung der Taxonomie-Angaben (sog. Disclosure Delegated Act) leisten sollen.
    Im Vergleich zur 鈥濪raft Commission Notice鈥� wurde z.B. in der Antwort zur Frage 13 (鈥濿esentlichkeitsschwellen鈥�) der zweite Absatz neu aufgenommen. Dieser stellt klar, dass Unternehmen taxonomief盲hige T盲tigkeiten, die f眉r ihre Gesch盲ftst盲tigkeit nicht wesentlich sind und bei denen in Ermangelung von Daten oder Nachweisen eine Erf眉llung der technischen Bewertungskriterien nicht best盲tigt werden kann, nicht weiter hinsichtlich Taxonomiekonformit盲t bewertet werden m眉ssen und diese als nicht taxonomiekonform darstellen k枚nnen.
  • In der werden insgesamt 187 Fragen zur Anwendung der in der Delegierten Verordnun00b8f5g (EU) 2021/2139 vom 4. Juni 2021 enthaltenen Technischen Bewertungskriterien zur Beurteilung der Taxonomiekonformit盲t f眉r die ersten beiden Umweltziele (sog. Climate Delegated Act) adressiert.
    Verglichen mit der 鈥濪raft Commission Notice鈥� wurde z.B. in der Antwort zur Frage 127 im Zusammenhang mit dem auf die biologische Vielfalt ausgerichteten DNSH-Kriterium f眉r die T盲tigkeit 鈥濶eubau鈥� gem盲脽 Abschnitt 7.1 der zweite Absatz gestrichen.


Mit den FAQs werden die in den geltenden Rechtsvorschriften enthaltenen Bestimmungen erl盲utert. Die aufgrund dieser Rechtsvorschriften bestehenden Rechte und Verpflichtungen f眉r die betroffenen Wirtschaftsbeteiligten oder zust盲ndigen Beh枚rden werden damit in keiner Weise ausgeweitet, und es werden auch keine zus盲tzlichen Anforderungen eingef眉hrt. Die FAQ sollen Unternehmen lediglich bei der Umsetzung der einschl盲gigen Rechtsvorschriften unterst眉tzen.