Pillar II/GloBE: OECD ver枚ffentlicht Informationen zu Safe Harbours

Tax Flash 3/2022

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Tax Flash

Vor wenigen Tagen hat die OECD erste Informationen zur Ausgestaltung der f眉r GloBE-Zwecke (Pillar II) anzuwendenden Safe Harbours ver枚ffentlicht. Gleichzeitig wurden 枚ffentliche Konsultationen zur GloBE-Steuererkl盲rung (GloBE Information Return) und zu Streitbeilegungsmechanismen iZm GloBE initiiert. Die Safe Harbours sind vor allem deshalb von praktischer Relevanz, weil sich basierend darauf uU Erleichterungen f眉r Unternehmen ergeben k枚nnen.

Die von der OECD publizierten Informationen sind hier zu finden:

Safe Harbours

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Die OECD differenziert zwischen einem tempor盲ren Safe Harbour, der nur f眉r Wirtschaftsjahre gelten soll, die vor dem 31.12.2026 beginnen, und einem permanenten Safe Harbour, an dessen konkrete Ausgestaltung zum Teil noch gearbeitet wird. In beiden F盲llen muss eine von drei Bedingungen erf眉llt werden und wenn dies der Fall ist, kann f眉r die betreffende Jurisdiktion von einer Top-Up Tax von null ausgegangen werden. Es ist in diesem Fall also nicht erforderlich, die umfangreichen und komplexen GloBE-Berechnungen f眉r die betreffende Jurisdiktion anzuwenden.

Sowohl beim tempor盲ren als auch beim permanenten Safe Harbour sollen folgende M枚glichkeiten vorgesehen werden:

Test Tempor盲rer Safe Harbour Permanenter Safe Harbour
De-minimis Test Betragen die einer Jurisdiktion zuordenbaren Ertr盲ge laut CbCR weniger als EUR 10.000.000 und die der Jurisdiktion zuordenbaren Vorsteuergewinne laut CbCR weniger als EUR 1.000.000 ist der Safe Harbour erf眉llt. Anders als beim tempor盲ren Safe Harbour werden nicht die Daten aus dem CbCR herangezogen, sondern die GloBE Revenues und das GloBE Income sind im Wege einer simplifizierten Berechnung zu ermitteln.

Vereinfachte Berechnung des Effektivsteuersatzes

Es ist das Verh盲ltnis zwischen dem der Jurisdiktion zuordenbaren (qualifizierten) Steueraufwand laut Rechnungslegung einerseits und dem Vorsteuergewinn oder -verlust laut CbCR andererseits zu bilden. Betr盲gt die sich daraus ergebende Effektivsteuerbelastung mindestens 15% (f眉r 2023 und 2024), 16% (f眉r 2025) bzw 17% (f眉r 2026) ist der Safe Harbour erf眉llt. Die Effektivsteuerbelastung kann im Wege einer vereinfachten Berechnung ermittelt werden.
Routinegewinn-Test Entspricht der in der jeweiligen Jurisdiktion erzielte Vorsteuergewinn laut CbCR maximal dem Substanzfreibetrag iSd Artikel 5.3. OECD-Musterregelungen, wobei nur Konzerneinheiten zu ber眉cksichtigen sind, ist der Safe Harbour erf眉llt. Ein simplifiziert berechnetes GloBE Income wird dem Substanzfreibetrag gegen眉bergestellt.

Tempor盲rer Safe Harbour

Der tempor盲re Safe Harbour bringt in jenen F盲llen eine Vereinfachung, in denen es darum geht, eine drohende Top-Up Tax von vornherein abzuwenden. Wesentlicher ist jedoch die Frage, ob sich dadurch die Vorbereitungszeit f眉r die Umsetzung von Pillar II im Konzern verl盲ngern l盲sst:

  • Durch den De-minimis Test l盲sst sich vermeiden, dass in betraglich unwesentlichen Jurisdiktionen vorl盲ufig keine Detailberechnung des GloBE Income vorgenommen werden muss. Die Vorbereitungszeit f眉r die Umsetzung von Pillar II im Konzern wird allein dadurch aber nicht insgesamt verl盲ngert, wenn die ma脽geblichen Grenzen zumindest in einzelnen Jurisdiktionen (zB im Headquarter-Staat) 眉berschritten werden.
  • Die vereinfachte Berechnung eines (alternativen) Effektivsteuersatzes macht es uU m枚glich, auch in betragsm盲脽ig wesentlichen Jurisdiktionen, in denen sich eine entsprechend hohe Steuerbelastung ergibt, tempor盲r auf eine detaillierte GloBE-Berechnung zu verzichten. Da den Ertr盲gen lt CbCR der Steueraufwand laut Rechnungslegung gegen眉berzustellen ist, kann aus den CbCR-Daten nicht geschlossen werden, ob dieser Test erf眉llt wird. Vielmehr ist ein zus盲tzlicher Berechnungsschritt erforderlich.
  • F眉r Jurisdiktionen mit niedriger (alternativer) Effektivsteuerbelastung kann letztlich noch auf den Routinegewinn-Test zur眉ckgegriffen werden, der hilfreich ist, wenn in den betreffenden Jurisdiktionen ein Verlust vorliegt oder hohe Personalkosten anfallen und hohe Buchwerte materieller Verm枚genswerte vorliegen.

Da die drei Tests sich gegenseitig nicht ausschlie脽en und es ausreicht, wenn f眉r eine Jurisdiktion einer der drei Tests erf眉llt wird, w盲re es zwar denkbar, dass sich durch den tempor盲ren Safe Harbour f眉r manche Konzerne eine Verl盲ngerung der Vorbereitungszeit f眉r die Umsetzung von Pillar II ergibt. Es ist aber zu pr眉fen, ob dies nur punktuell (also f眉r einzelne Jurisdiktionen) der Fall ist oder ob sich ein genereller Zeitgewinn f眉r den Gesamtkonzern ergibt. Letzteres setzt voraus, dass f眉r 2024 in allen Jurisdiktionen Safe Harbours greifen. Sollte ein Risiko bestehen, dass dies nicht der Fall ist, sollte mit der Implementierung von Pillar II nicht generell zugewartet werden. Der tempor盲re Safe Harbour hilft in diesem Fall aber, den Fokus auf die wesentlichen Jurisdiktionen zu legen.

Permanenter Safe Harbour

Wie die simplifizierten Berechnungen des GloBE Income, der GloBE Revenues und der Effective Tax Rate iRd permanenten Safe Harbours konkret vorzunehmen sind, ist derzeit (abgesehen von einer Ausnahme) noch unklar. Ziel ist es aber, dass diese entweder zum selben Ergebnis wie die vollst盲ndigen Berechnungen f眉hren sollen oder ein sich daraus ergebendes abweichendes Ergebnis die Integrit盲t der GloBE-Regelungen nicht unterlaufen soll. Dabei soll es offenbar auch akzeptiert werden, wenn sich eine vergleichsweise h枚here Effective Tax Rate ergibt, solange 鈥�the reduction in compliance burden as a result of the safe harbour would sufficiently outweigh the risk of a small loss in top-up tax liability鈥�. Im Zentrum der 脺berlegungen sollen dabei jene Anpassungen sein, die den gr枚脽ten Berechnungs- und Compliance-Aufwand mit sich bringen.

Auf den ersten Blick erscheint es zweifelhaft, ob der permanente Safe Harbour wesentliche Erleichterungen bringen wird. Dies zeigen die f眉r Non-Material Constituent Entities (kurz: NMCE) vorgesehenen simplifizierenden Berechnungen. Unter NMCE werden jene Konzerneinheiten (sowie ihre jeweiligen Betriebsst盲tten) verstanden, die grunds盲tzlich vollkonsolidiert werden m眉ssten, aber aufgrund ihrer Gr枚脽e und/oder Wesentlichkeits眉berlegungen nicht vollkonsolidiert werden. Die simplifizierenden Berechnungen stehen nur dann zur Verf眉gung, wenn der Konzernabschluss extern gepr眉ft wird (external audit requirement):

  • Eine Vereinfachung besteht darin, als beim GloBE Income die Ertr盲ge der NMCE heranzuziehen sind, die auch f眉r Zwecke des CbCR relevant sind. Das GloBE Income wird dadurch wesentlich h枚her sein, wie wenn man die vollumf盲nglichen Berechnungen entsprechend den OECD-Musterregelungen vornimmt. Denn die Ertr盲ge laut CbCR beinhalten Umsatzsatzerl枚se, Ertr盲ge und sonstige Eink眉nfte, sodass es sich dabei um keine einem Gewinn, sondern eher einem Umsatz vergleichbare Gr枚脽e handelt.
  • Als Adjusted Covered Taxes ist der Betrag der Accrued Income Tax entsprechend CbCR (also die zu zahlenden Ertragsteuern des laufenden Jahres) heranzuziehen, sodass zB latente Steuern, Verrechnungspreisanpassungen oder R眉ckstellungen iSv IFRIC 23 unber眉cksichtigt bleiben.

Insgesamt ist zu erwarten, dass sich aus diesen Berechnungen eine wesentlich niedrigere Effective Tax Rate ergibt, sodass der Safe Harbour wohl nur in Ausnahmef盲llen greifen wird.

Weitere Neuerungen

Transitional Penalty Relief

W盲hrend des 脺bergangszeitraums (also f眉r Wirtschaftsjahre, die vor dem 31.12.2026 beginnen), sollen im Zusammenhang mit der Einreichung eines GloBE Information Returns keine Strafen oder Sanktionen verh盲ngt werden, wenn die Abgabenbeh枚rde davon ausgeht, dass ein multinationales Unternehmen 鈥瀉ngemessene Ma脽nahmen鈥� ergriffen hat, um die korrekte Anwendung der GloBE-Regeln sicherzustellen.

Konsultation zur GloBE-Steuererkl盲rung

Neben ersten Aussagen zur Ausgestaltung der Safe Harbours wurde von der OECD auch eine 枚ffentliche Konsultation zum GloBE Information Return initiiert. Basis der Konsultation ist ein Muster, wie das Steuererkl盲rungsformular nach derzeitigem Stand aussehen sollte sowie dazugeh枚rige Erl盲uterungen. Das Formular gliedert sich in mehrere Teile:

  • Allgemeine Informationen: In diesem Teil sind der Name der MNE Group, das betreffende Jahr, Informationen 眉ber die einreichende Gesellschaft (zB Name, Steuernummer, zugeordnete Jurisdiktion) sowie rechnungslegungsbezogene Informationen (insb Rechnungslegungsstandard des Konzernabschlusses, funktionale W盲hrung) anzugeben.
  • Gruppenstruktur: Es soll die Eigentumsstruktur jeder einzelnen Konzerneinheit bekannt gegeben werden und zus盲tzlich, ob die jeweilige Konzerneinheit die Income Inclusion Rule (IIR) anwenden muss und ob die Undertaxed Profits Rule (UTPR) in Bezug auf dieses Unternehmen angewendet werden kann. Demnach liegt es nicht prim盲r an der Abgabenbeh枚rde, die Erhebungsform (IIR, UTPR) festzustellen, sondern an der MNE Group, dies bekannt zu geben.
  • Berechnung des Effektivsteuersatzes und der Top-Up Tax: Es sind s盲mtliche Daten zur (a) Anwendung und Anwendbarkeit etwaiger Safe Harbours, (b) Berechnung des Effektivsteuersatzes und der Top-Up Tax f眉r die betreffende Jurisdiktion (dies beinhaltet auch die eine Jurisdiktion betreffenden aggregierten Daten zur Berechnung des GloBE Income or Loss, der Adjusted Covered Taxes, der Substance-Based Income Exclusion sowie einer allf盲lligen Additional Current Top-Up Tax) und (c) Berechnung des GloBE Income or Loss und der Adjusted Covered Taxes je Konzerneinheit heranzuziehen.
  • Verteilung und Zuordnung der Top-Up Tax: Dar眉ber hinaus sind im GloBE Information Return die notwendigen Informationen zur Identifikation jener Jurisdiktionen, in denen eine Top-Up Tax erhoben wird, sowie zur Verteilung der Top-Up Tax auf Basis der IIR oder der UTPR anzugeben.

Konsultation zu Streitbeilegungsmechanismen

Der OECD ist bewusst, dass der Umfang und die Komplexit盲t der GloBE-Regelungen unterschiedliche Interpretationen zulassen. Dadurch kann es in verschiedenen Staaten zu unterschiedlichen Ansichten dar眉ber kommen, wie die GloBE-Regelungen anzuwenden sind und wie hoch die sich daraus ergebende Top-Up Tax ist. Der damit einhergehenden Rechtsunsicherheit und der Gefahr einer Doppelbesteuerung soll sowohl durch pr盲ventive als auch nachgelagerte Streitschlichtungsmechanismen begegnet werden. Im Rahmen einer 枚ffentlichen Konsultation wurden erste 脺berlegungen dazu angestellt:

  • Multilateraler Review zur Feststellung qualifizierter Umsetzungsregelungen: Es soll ein multilateraler Review s盲mtlicher eingef眉hrter Regelungen betreffend IIR, UTPR und DMTT vorgenommen werden, um festzustellen, ob diese jeweils im Einklang mit den OECD-Musterregelungen stehen und damit als qualifizierte Regelungen angesehen werden k枚nnen.
  • Vorlage von Rechtsfragen an das Inclusive Framework: Staaten sollen die M枚glichkeit haben, Auslegungsfragen an das OECD Inclusive Framework heranzutragen und kl盲ren zu lassen. Anl盲sslich solcher Fragen kann vom Inclusive Framework eine Agreed Administrative Guidance ver枚ffentlicht werden, um eine einheitliche Auslegung sicherzustellen. Dies betrifft aber nur allgemein Auslegungsfragen und nicht die Anwendung der GloBE-Regelungen in einem konkreten Fall. 
  • Nutzung von ICAP: ICAP steht f眉r International Compliance Assurance Programme und ist ein freiwilliges Programm zur Risikobewertung und -sicherung, das offene und kooperative multilaterale Gespr盲che zwischen multinationalen Konzernen und den Steuerverwaltungen der L盲nder, in denen die Konzerne t盲tig sind, erleichtern soll. Es ist ein kooperativer Compliance-Ansatz auf internationaler Ebene, der auf nationaler Ebene in 脰sterreich sein Pendant in Form der begleitenden Kontrolle hat. Die OECD stellt daf眉r ein Handbuch zur Verf眉gung und es wird 眉berlegt, dieses Instrument auch f眉r GloBE-Zwecke zu nutzen.
  • Advance Pricing Arrangements: Es ist angedacht, einen common standard zur Einf眉hrung eines APA-vergleichbaren Instruments zu schaffen, um Steuerpflichtigen die M枚glichkeit zu geben, rechtsverbindliche Ausk眉nfte zu erhalten. Es handelt sich dabei augenscheinlich um eine blo脽e Absichtserkl盲rung ohne n盲here Detailinformationen.
  • Streitschlichtungsverfahren: Basierend auf Artikel 25 OECD-MA soll ein vergleichbares Streitschlichtungsverfahren f眉r GloBE-Zwecke etabliert werden. Die Einleitung eines solchen Verfahrens soll durch die MNE Group erfolgen. Die involvierten Staaten sollen dann zun盲chst in gegenseitigem Einvernehmen eine L枚sung der Streitfrage suchen und im Erfolgsfall umsetzen. Das Konsultationsverfahren soll unter anderem helfen zu kl盲ren, welchen Anwendungsbereich ein solches Verfahren haben soll und wie dies rechtlich ausgestaltet werden kann (zB in Form einer multilateralen Konvention, auf Basis bestehender Streitschlichtungsinstrumente (zB DBA, MAAC) oder durch Einf眉hrung unilateraler Streitschlichtungsverfahren).

Wir werden Sie 眉ber weitere Entwicklungen selbstverst盲ndlich am Laufenden halten.