脛nderungen f眉r Fremdenverkehrsabgabe durch das Digitale Plattformen-Meldepflichtgesetz?

Tax K枚R/NPO 1/2022

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Tax K枚R/NPO

Mit dem Digitalen Plattformen-Meldepflichtgesetz wurde ab 01.01.2023 eine Meldeverpflichtung von Plattformen eingef眉hrt. Von dieser Meldeverpflichtung sind auch alle Daten umfasst, die f眉r eine korrekte Berechnung der Fremdenverkehrsabgaben erforderlich w盲ren. Eine vergleichbare Meldeverpflichtung von Internet-Plattformen mit Ums盲tzen von mehr als EUR 1. Mio besteht bereits seit 01.01.2020. Seit 2020 k枚nnen Gemeinden einen Antrag auf Daten眉bermittlung beim Finanzamt 脰sterreich stellen. Diese Antragsm枚glichkeit besteht aufgrund des Digitalen Plattformen-Meldepflichtgesetz nicht. Eine vollst盲ndige Erhebung der Fremdenverkehrsabgaben ist f眉r die Gemeinden daher weiterhin nicht m枚glich.  

Im Jahr 2020 betrug das Steueraufkommen f眉r Fremdenverkehrsabgaben (Tourismusbeitr盲ge, Ortstaxen, N盲chtigungsabgabe nach den jeweiligen Landesgesetzen) laut Statistik Austria EUR 246 Mio. (2017: EUR 252 Mio). Die Fremdenverkehrsabgaben als gemeinschaftliche Landes- und Gemeindeabgabe betragen rd 2,6 % des gesamten Steueraufkommens der L盲nder.

Die Fremdenverkehrsabgaben sind landesgesetzlich geregelt. In der Regel werden die Abgaben (Ortstaxe, N盲chtigungsabgabe) vom Vermieter der Unterkunft eingehoben und an die Gemeinde abgef眉hrt. Die Tourismusabgabe wird von den in der Gemeinde ans盲ssigen und steuerlich registrierten Unternehmen an die Gemeinden abgef眉hrt.

Gerade im Tourismus nimmt die Buchung von Hotels, Privatzimmer und Wohnungen 眉ber diverse Internet-Plattformen (zB airbnb) eine zunehmende Bedeutung ein. Da die Vermieter von Wohnungen und Privatzimmer oftmals steuerlich nicht registriert sind, erfolgt auch keine Meldung der Fremdenverkehrsabgaben an die jeweiligen Gemeinden. Die TU Wien in Kooperation mit der WU Wien haben in einer Analyse den Steuerausfall f眉r die Fremdenverkehrsabgaben f眉r das Jahr 2017 aufgrund von Vermietungen 眉ber airbnb in Wien ermittelt1. F眉r Wien w眉rde der Steuerausfall f眉r Ortstaxe gem盲脽 dieser Studie rd EUR 1,9 Mio betragen.  

Den Steuerausfall durch Privatvermietungen hat auch der Gesetzgeber erkannt und hat mit Wirksamkeit ab 01.01.2020 eine Meldeverpflichtung f眉r Internetplattformen, mit einem Umsatz von mehr als EUR 1. Mio eingef眉hrt. Die Meldeverpflichtung wurde f眉r umsatzsteuerliche Zwecke eingef眉hrt. Die Internetplattformen sind jedoch auch verpflichtet, Daten f眉r die Festsetzung der Fremdenverkehrsabgaben an das Finanzamt 脰sterreich zu melden. Um eine Daten眉bermittlung an die Gemeinden zu erm枚glichen, wurde in der Bundesabgabenordnung eine entsprechende Bestimmung aufgenommen. Die Daten眉bermittlung erfolgt bei Antragsstellung durch die Gemeinden. 

Internet-Plattformen mit einem Umsatz unter EUR 1. Mio sind nicht zur Datenmeldung verpflichtet, wodurch es weiterhin zu Steuerausf盲llen kommen k枚nnte.

Der Gesetzgeber hat aktuell entsprechend den EU-Vorgaben mit Wirksamkeit zum 01.01.2023 das Digitale Plattformen-Meldepflichtgesetz verabschiedet. Mit dem Digitale Plattformen-Meldepflichtgesetz wurde eine Verpflichtung f眉r alle Internetanbieter, unabh盲ngig von einem Mindestumsatz, eingef眉hrt. Von der Meldeverpflichtung sind auch alle Daten umfasst, die f眉r eine korrekte Berechnung der Fremdenverkehrsabgaben erforderlich sind. Die Daten sind vom Internetbetreiber an das Finanzamt 脰sterreich zu melden. Eine gesetzliche Erm盲chtigung des Finanzamtes 脰sterreich zur Weiterleitung der Daten an die Gemeinden bzw L盲nder besteht aktuell nicht. F眉r eine Daten眉bermittlung durch das Finanzamt 脰sterreich w盲re eine 脛nderung der Bundesabgabenordnung erforderlich.

Auf den Punkt gebracht:

Seit 2020 sind Betreiber von Internetplattformen mit einem Mindestumsatz von EUR 1 Mio verpflichtet, Daten 眉ber private Zimmer- bzw Wohnungsvermietungen an das Finanzamt 脰sterreich zu melden. Gemeinden k枚nnen einen Antrag beim Finanzamt 脰sterreich stellen, um die f眉r die Berechnung der Fremdenverkehrsabgaben erforderlichen Daten zu erhalten. Eine automatische Daten眉bermittlung erfolgt nicht. Durch das Digitale Plattformen-Meldepflichtgesetz wurde die Meldepflicht auf alle Internetbetreiber ausgeweitet. Eine nationale Regelung zur Daten眉bermittlung an die Gemeinden aufgrund dieses Gesetzes ist jedoch nicht vorhanden. Die Gemeinden k枚nnen weiterhin nicht vollst盲ndig die Fremdenverkehrsabgaben einheben und dadurch Wettbewerbsnachteile f眉r lokale Tourismusbetriebe vermeiden.

Gemeinden stehen aber auch vor der Herausforderung, organisatorische und technische Voraussetzungen f眉r die Verarbeitung der Daten, Berechnung der Fremdenverkehrsabgaben, Vorschreibung und Einhebung, zu schaffen. In vielen F盲llen wird die H枚he des zus盲tzlichen Verwaltungsaufwand mit dem zus盲tzlichen Steueraufkommen und der 脰ffentlichkeitswirkung gegen眉ber den ans盲ssigen Tourismusbetrieben abzuw盲gen sein.

Gerne k枚nnen wir Sie bei der Umsetzung unterst眉tzen.

 

 

1 Airbnb in Wien 鈥� eine Analyse, abrufbar unter: wherebnb.in/wien/

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