Tax News Mai - Juni 2022

Monatliche Informationen zu aktuellen nationalen und internationalen Steuerthemen.

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Monatliche Informationen zu aktuellen nationalen und internationalen Steuerthemen.

 

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Ministerrat beschlie脽t Regierungsvorlage zum Abgaben盲nderungsgesetz 2022: Wesentliche steuerliche 脛nderungen

Am 15. Juni 2022 wurde die Regierungsvorlage zum Abgaben盲nderungsgesetz 2022 beschlossen. Das Abg脛G 2022 bringt einige begr眉脽enswerte steuerliche 脛nderungen mit sich. Dabei sollen insbesondere Unternehmen sowie Haushalte entlastet, das nationale Recht an unionsrechtliche Vorgaben angepasst und die Forschung und Entwicklung gef枚rdert werden. 

Green Taxes 鈥� Befreiungen erneuerbarer Energiequellen, Bepreisung CO2 础耻蝉蝉迟辞脽

Im Zuge der 脰kosozialen Steuerreform wurde die Elektrizit盲tsabgabe-Befreiung f眉r selbst erzeugten und verbrauchten Strom aus erneuerbaren Energietr盲gern erweitert. Die mengenm盲脽ige Beschr盲nkung von 25 000 kWh entf盲llt, die Befreiung greift ua auch beim Verbrauch durch Mitglieder oder Gesellschafter des Erzeugers. Die Befreiung f眉r Bahnstrom wird auf Stra脽enbahnen, Oberleitungs-Omnibusse, Hoch- und Untergrundbahnen oder 盲hnliche Bahnen besonderer Bauart ausgedehnt. Private 脺berschuss-Einspeiser von PV-Anlagen werden von der Einkommensteuer befreit. Die mit Juli 2022 geplante CO2-Steuer soll auf Oktober 2022 verschoben werden, der Klimabonus soll f眉r 2022 unabh盲ngig vom Wohnort EUR 500,00 betragen. 

Bilanz- und Konzernsteuerrecht

脺bergang von Zins- und EBITDA-Vortr盲gen bei Umgr眉ndungen 鈥� Finale Verordnung und Begutachtungsentwurf des UmgrStR-Wartungserlasses 2022 ver枚ffentlicht

Im J盲nner 2022 hat das BMF den Entwurf einer Verordnung zum 脺bergang von Zins- und EBITDA-Vortr盲gen bei Umgr眉ndungen zur Begutachtung versendet (siehe dazu den Beitrag in den Tax News 02-03/2022). Vor Kurzem wurde die endg眉ltige 鈥� und damit rechtsverbindliche 鈥� Fassung im Bundesgesetzblatt kundgemacht (siehe Zinsvortrags-脺bergangsverordnung BGBl. II Nr. 210/2022). Zudem hat das BMF den Begutachtungsentwurf des Wartungserlasses 2022 der Umgr眉ndungssteuerrichtlinien ver枚ffentlicht, in dem erg盲nzende Aussagen vorgesehen sind (bis zum Ende der Begutachtungsfrist am 16. September 2022 abrufbar).

Gruppenbesteuerung: Horizontaler Ergebnisausgleich zwischen 枚sterreichischen Tochtergesellschaften einer deutschen Muttergesellschaft

Das Bundesfinanzgericht (BFG) gestattete mit Erkenntnis vom 31.3.2022, RV/7104573/2020, einer ausl盲ndischen Muttergesellschaft ohne Zweigniederlassung in 脰sterreich als Gruppentr盲gerin mit ihren inl盲ndischen Tochtergesellschaften als Gruppenmitglieder eine Unternehmensgruppe nach 搂 9 KStG zu bilden und erm枚glichte somit einen horizontalen Ergebnisausgleich zwischen den 枚sterreichischen Schwestergesellschaften. Das Erfordernis einer eingetragenen inl盲ndischen Betriebsst盲tte stellt nach Ansicht des BFG eine unionsrechtlich verbotene Beschr盲nkung dar.

BFG: Kein generelles Ausscheiden aus Unternehmensgruppe bei Verschmelzung auf gruppenfremde K枚rperschaft

Durch die Verschmelzung eines Gruppenmitglieds auf eine gruppenfremde K枚rperschaft kommt es grunds盲tzlich zum Ausscheiden des 眉bertragenden Gruppenmitglieds aus der Unternehmensgruppe. Dies ist laut Ansicht der Finanzverwaltung auch dann der Fall, wenn die 眉bernehmende K枚rperschaft am Tag nach dem Verschmelzungsstichtag Mitglied der Unternehmensgruppe ist. Gegen diese Ansicht sprach sich nun das BFG in einem aktuellen Erkenntnis aus, wonach es zu keinem Ausscheiden (und somit auch zu keiner etwaigen R眉ckabwicklung) kommen soll, wenn die 眉bernehmende K枚rperschaft am Tag nach dem Verschmelzungsstichtag Gruppenmitglied ist.

BFG: Keine Gewinnrealisierung vor dem Gewinnaussch眉ttungsbeschluss

Gewinnaussch眉ttungen, die zum Stichtag noch nicht beschlossen sind bzw nach vern眉nftiger kaufm盲nnischer Beurteilung nicht bereits feststehen, sind dem Ergebnis der Muttergesellschaft nicht hinzuzurechnen. Ob die Aussch眉ttung eines bestimmten Gewinnanteiles zum Bilanzstichtag bereits feststeht, ist anhand objektiver, nachpr眉fbarer und nach au脽en in Erscheinung tretender Kriterien zu beurteilen. Ein Gewinn aus der Liquidation einer Tochtergesellschaft wird grunds盲tzlich erst im Zeitpunkt der Liquidationsbeendigung, dh mit der L枚schung der K枚rperschaft im Firmenbuch, realisiert.

Internationales Steuerrecht

Quellensteuer bei grenz眉berschreitender 脺berlassung von Software 鈥� Schwenk in 枚sterreichischer Verwaltungspraxis

Das 枚sterreichische BMF hat in einer j眉ngst ver枚ffentlichten EAS-Auskunft (EAS 3436) eine inhaltliche Kehrtwende in Bezug auf Quellensteuerverpflichtungen bei grenz眉berschreitenden Software眉berlassungen vollzogen. Demnach soll die 脺berlassung von (Applikations-)Software 鈥� dh Software zur blo脽 bestimmungsgem盲脽en eigenbetrieblichen Nutzung in Unternehmen 鈥� nicht l盲nger als 鈥濧usr眉stung鈥� im Sinne des Lizenzgeb眉hrenartikels einschl盲giger Doppelbesteuerungsabkommen gelten und sich 鈥� nach ge盲nderter Rechtsauffassung des 枚sterreichischen BMF 鈥� nunmehr ausschlie脽lich auf k枚rperliche Wirtschaftsg眉ter beschr盲nken. Dies kann f眉r 枚sterreichische Unternehmen insbesondere in Outbound-F盲llen zu negativen steuerlichen Konsequenzen f眉hren (ausl盲ndischer Quellensteuerabzug ohne Anrechnungsm枚glichkeit in 脰sterreich), weshalb Doppelbesteuerungskonflikte vorprogrammiert scheinen.

Umsatzsteuer

Vorsteuerr眉ckerstattung f眉r Drittlandsunternehmen in 脰sterreich

Mit 30.06. endet die Fallfrist f眉r die Vorsteuerr眉ckerstattung 2021 f眉r Drittlandsunternehmen. Ihr 乐鱼(Leyu)体育官网-Berater unterst眉tzt Sie gerne.

Immobilien

BFG und VwGH zum Nachweis des gesunkenen Teilwerts bei Immobilien  

Der VwGH (03.02.2022, Ra 2020/15/0118) hob k眉rzlich eine BFG-Entscheidung (06.08.2020, RV/5101409/2019) zur Zul盲ssigkeit von Teilwertabschreibungen bei Immobilien auf. Im fortgesetzten Verfahren (BFG 22.03.2022, RV/5100163/2022) bekr盲ftigt das Gericht die Finanzverwaltungslinie, wonach ein ausf眉hrlicher Nachweis 鈥� wie bspw ein Sachverst盲ndigengutachten 鈥� f眉r die Anerkennung eines gesunkenen Teilwerts bei Immobilien erforderlich ist. 

Verfahrensrecht

Fehlende Begr眉ndung einer relevanten Sachverhaltsannahme durch das BFG ist ein aufzugreifender Verfahrensmangel

Das BFG beurteilt eine Abgabensch盲tzung aufgrund des Fehlens von Grundaufzeichnungen als rechtm盲脽ig und st眉tzt seine Entscheidung insbesondere auf Befragungen ehemaliger Arbeitnehmer durch die Au脽enpr眉fung. Sagen in der Beschwerdeverhandlung jedoch andere ehemalige Arbeitnehmer zugunsten des Beschwerdef眉hrers aus, ist vom BFG zwingend zu begr眉nden, warum deren Aussagen aus Sicht des BFG vernachl盲ssigt werden k枚nnen. Unterbleibt dies, ist das BFG-Erkenntnis vom VwGH wegen Verletzung von Verfahrensvorschriften aufzuheben.

VwGH zur unterlassenen Weiterleitung von Partei-Eingaben durch das Finanzamt: Rechtswidrigkeit der BFG-Entscheidung

Abgabenbeh枚rde und Beschwerdef眉hrer sind w盲hrend eines BFG-Verfahrens zu gleichem Ma脽e verpflichtet, unverz眉glich alle entscheidungsrelevanten Umst盲nde dem BFG mitzuteilen. Im konkreten Fall leitete das Finanzamt ein nach Vorlage an das BFG beim Finanzamt eingebrachtes Beweisanbot nicht weiter. Die BFG-Entscheidung war rechtswidrig und daher aufzuheben (VwGH 20.10.2021, Ra 2021/13/0066).

VwGH zur Gesch盲ftsf眉hrerhaftung f眉r Abgaben: Ungen眉gende Begr眉ndung der Ermessens眉bung durch die Abgabenbeh枚rde bewirkt Rechtswidrigkeit des Haftungsbescheides

Sind Abgaben bei der Gesellschaft nicht einbringlich, haften nach Ma脽gabe des 搂 9 BAO deren Gesch盲ftsf眉hrer. Bei der Inanspruchnahme kommt der Beh枚rde Ermessen zu. Nach der st盲ndigen Rechtsprechung des VwGH ist bei Vorliegen einer Gesch盲ftsverteilung jener Gesch盲ftsf眉hrer in Anspruch zu nehmen, der die abgabenrechtliche Verantwortung im Unternehmen tr盲gt. Gibt es jedoch Anlass an der ordnungsgem盲脽en Gesch盲ftsf眉hrung des verantwortlichen Gesch盲ftsf眉hrers zu zweifeln, haben die anderen Gesch盲ftsf眉hrer Abhilfe zu schaffen; widrigenfalls k枚nnen sie selbst in Anspruch genommen werden (VwGH 01.02.2021, Ra 2020/13/0087).

Finanzstrafrecht

BFG erneut zur Steuerpflicht der Todesfallbeihilfe: KEIN Vorsatz

Der Empf盲nger einer Todesfallbeihilfe verkannte deren Steuerpflicht. Die Zahlung wurde daher zu Unrecht nicht in die Steuererkl盲rung aufgenommen. Da die Todesfallbeihilfe dem Charakter einer steuerfreien Ablebensversicherung entspricht, liegt allerdings ein entschuldbarer Irrtum vor. KEIN Vorsatz (BFG 17.01.2022, RV/5100090/2020).

Sonstiges

Anwendung des besonderen Steuersatzes auch f眉r im Ausland abgewickelte Eink眉nfte aus nicht verbrieften Derivaten

Der VwGH hat k眉rzlich best盲tigt, dass vor dem Hintergrund des Unionsrechts der besondere Steuersatz von 27,5 % auch f眉r Eink眉nfte aus nicht verbrieften Derivaten, die 眉ber eine in der EU ans盲ssige Bank abgewickelt und ausbezahlt werden, gilt. Der Gesetzgeber hat dieses Thema bereits im Rahmen der 枚kosozialen Steuerreform 2022 aufgegriffen und mit Wirkung ab 01.03.2022 legistisch umgesetzt.

Publicly Traded Partnerships fallen ab 2023 ins QI-Regime

Der IRS hat einen Entwurf f眉r die Erg盲nzung QI-Vertrags vorgestellt. Die Sections 1446(a) und (f) des IRC, welche den Steuereinbehalt auf Aussch眉ttungen und Ver盲u脽erungserl枚se von Publicly Traded Partnerships regeln, sollen in die Definition von Chapter 3 und somit in den Anwendungsbereich des QI-Vertrags aufgenommen werden. Dadurch k枚nnen sich ab 1. Januar 2023, dem Inkrafttretensdatum des neuen QI-Vertrags, neue Dokumentations-, Steuereinbehalts- und Meldeverpflichtungen f眉r QIs ergeben. 

 

English Summary 05+06/2022