BFG: Begr眉ndung einer Wiederaufnahme mit blo脽em Verweis auf berichtigten Lohnzettel unzureichend
Tax News 03-05/2021
Tax News 03-05/2021
Das Finanzamt verwies in der Begr眉ndung einer amtswegigen Wiederaufnahme lediglich auf einen berichtigten Lohnzettel, ohne dabei konkret auf die neu hervorgekommenen Tatsachen einzugehen. Es war nicht ersichtlich, auf welche konkret neu hervorgekommenen Tatsachen die Wiederaufnahme gest眉tzt wurde. Daher hob das BFG den Wiederaufnahmebescheid auf ().
1. Sachverhalt
Das Finanzamt (FA) begr眉ndete die Wiederaufnahme der Einkommensteuerverfahren der Jahre 2013 鈥� 2015 nach 搂 303 BAO wie folgt:
- 鈥�Ein Lohnzettel wurde berichtigt oder neu 眉bermittelt.
- Eine Mitteilung 眉ber progressionswirksame Transferleistungen wie Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe wurde berichtigt oder neu 眉bermittelt.鈥�
Dar眉ber hinaus verwies das FA zur n盲heren Begr眉ndung auf die neu erlassenen Einkommensteuerbescheide. Jedoch finden sich auch dort keine Ausf眉hrungen zu den konkret neu hervorgekommenen Tatsachen.
In der Beschwerdevorentscheidung begr眉ndete das Finanzamt die Wiederaufnahme zus盲tzlich wie folgt: 鈥�Der nunmehr vorliegende (berichtigte) Lohnzettel stellt eine neue Tatsache und Beweismittel dar鈥� und w眉rde daher aus Sicht des Finanzamtes zur Wiederaufnahme des Verfahrens berechtigen.
2. BFG: KEINE ausreichende Konkretisierung neu hervorgekommener Tatsachen
Das FA hat die Wiederaufnahme mit konkreten Angaben 眉ber die neu hervorgekommenen Tatsachen sowie die Art und Weise ihres Neuhervorkommens zu begr眉nden. Neben den entsprechenden Wiederaufnahmegr眉nden ist eine zeitliche Abfolge des Bekanntwerdens der ma脽gebenden Tatsachen und Beweismittel abzubilden ().
Das BFG kann sich bei Beurteilung der Wiederaufnahme auf keine neuen Wiederaufnahmegr眉nde st眉tzen. Die Aufgabe des BFG besteht lediglich darin, zu pr眉fen, ob die Wiederaufnahme aus den vom FA herangezogenen Gr眉nden gerechtfertigt ist (VwGH 18.10.2007, 2002/14/0104). Auch in der Beschwerdevorentscheidung k枚nnen verabs盲umte Wiederaufnahmegr眉nde nicht 鈥瀗achgeholt鈥� werden. Bei einem Wiederaufnahmebescheid wird die Identit盲t der Sache, 眉ber die abgesprochen wurde, durch den Tatsachenkomplex begrenzt, der vom Finanzamt als neu hervorgekommen zur Unterstellung unter den von ihr gebrauchten Wiederaufnahmetatbestand herangezogen wurde ().
Voraussetzung f眉r eine Wiederaufnahme ist, dass Tatsachen oder Beweismittel nach Bescheiderlassung neu hervorkommen. Ein zum Zeitpunkt der Erlassung des Erstbescheides noch nicht existenter, sondern erst sp盲ter ausgefertigter Lohnzettel stellt kein neu hervorgekommenes, sondern lediglich ein nachtr盲glich entstandenes Beweismittel dar, das f眉r sich allein keine Wiederaufnahme rechtfertigt (). Nur eine diesem Lohnzettel zugrundeliegende neu hervorgekommene Tatsache k枚nnte eine Wiederaufnahme rechtfertigen.
Im vorliegenden Sachverhalt enth盲lt die Begr眉ndung des FA keine Ausf眉hrungen zu den konkret neu hervorgekommenen Tatsachen: Den Wiederaufnahmebescheiden fehlt jegliche Begr眉ndung oder diese enthalten nur eine allgemein gehaltene Begr眉ndung, die keinen Aufschluss 眉ber den gegenst盲ndlichen Beschwerdefall gibt. Daher hat das BFG die Wiederaufnahmebescheide aufgrund mangelnder Begr眉ndung aufgehoben.
3. Conclusio
Ein nach dem Erstbescheid nachtr盲glich berichtigter Lohnzettel berechtigt das FA f眉r sich allein nicht zur Wiederaufnahme des Verfahrens. Vielmehr muss diesem Lohnzettel eine neu hervorgekommene Tatsache zugrunde liegen, die eine Wiederaufnahme rechtfertigt. Somit ist ein simpler Verweis auf den berichtigten Lohnzettel als 鈥濿iederaufnahmegrund鈥� nicht ausreichend.
Zur unzureichenden Begr眉ndung einer Wiederaufnahme 鈥� siehe auch .