Tax News J盲nner + Februar 2021

Tax News J盲nner + Februar 2021

Monatliche Informationen zu aktuellen nationalen und internationalen Steuerthemen.

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Bilanz- und Konzernsteuerrecht

Steuerkontrollsysteme 鈥� 脛nderungen der SKS-Pr眉fungsverordnung ver枚ffentlicht

Im Dezember 2020 wurde die ge盲nderte Fassung der SKS-Pr眉fungsverordnung ver枚ffentlicht, die neben einer Flexibilisierung der Anzahl der Steuerkontrollsysteme innerhalb eines Kontrollverbunds auch Klarstellungen f眉r die Erstellung eines Gutachtens zum SKS und erg盲nzende Aussagen zur nachtr盲glichen Aufnahme eines weiteren Unternehmens in einen bestehenden Kontrollverbund enth盲lt.

VfGH: Abzinsung von Jubil盲umsgeldr眉ckstellungen mit 6% nicht verfassungswidrig

In seinem Erkenntnis vom 27.11.2020 (G 173-174/2020) entschied der 枚sterreichische Verfassungsgerichtshof, dass die Verwendung unterschiedlicher Abzinsungsfaktoren f眉r steuerliche Zwecke bei der Abzinsung von Jubil盲umsgeldr眉ckstellungen (6 %) und langfristigen R眉ckstellungen (3,5 %) nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz verst枚脽t und somit verfassungskonform ist. Dies wurde insbesondere damit begr眉ndet, dass nach Ansicht des Gesetzgebers die Beeintr盲chtigung des laufenden Steueraufkommens durch die Bildung von Sozialkapitalr眉ckstellungen h枚her ist als durch sonstige langfristige R眉ckstellungen und die Abzugsf盲higkeit weiters nicht g盲nzlich verwehrt, sondern nur in die Zukunft verschoben wird. 

BFG zur Zul盲ssigkeit einer Teilwertabschreibung einer Immobilie

In seinem Erkenntnis vom 26. August 2020 (RV/5101409/2019) sah das Bundesfinanzgericht die zu einer Teilwertabschreibung berechtigende, dauernde Wertminderung von 2 schwer ver盲u脽erbaren Wohnungen eines Neubauprojekts aufgrund deren ung眉nstigen Lage innerhalb der errichteten Wohnanlage und externen Einflussfaktoren (z.B. L盲rmbel盲stigung), die auch bereits bei Beginn der Bauarbeiten vorlagen, als erwiesen an. Dies k枚nnte auch implizieren, dass die 眉bliche Aufteilung von Herstellungskosten auf einzelne Wohnungen auf Basis der Verh盲ltnisse der Nutzfl盲chen zueinander nicht immer zu einem sachgerechten Ergebnis f眉hrt und im Einzelfall auch eine Aufteilung nach anderen Kriterien, beispielsweise Verkehrswerten, sachgerecht erscheinen kann. Gegen das Erkenntnis wurde au脽erordentliche Amtsrevision eingebracht. 

 

Umsatzsteuer / Zoll

EuGH: Vorsteuerabzug bei gemischten Holdinggesellschaften

Der EuGH hat im Urteil vom 2. November 2020 (C鈥�42/19 Sonaecom) entschieden, dass einer gemischten Holdinggesellschaft der Vorsteuerabzug f眉r bezogene Leistungen auch ohne Verwirklichung der beabsichtigen Investition zusteht. 

Versagung des Vorsteuerabzugs f眉r Sonderleistungen im Zusammenhang mit dem unecht steuerbefreiten Verkauf einer Wohnung

Das BFG hat in seinem Urteil vom 4. M盲rz 2020 (GZ. RV/7104503/2017) entschieden, dass eine Verrechnung von Bauherren-Sonderleistungen im Zusammenhang mit einer Grundst眉cksleistung mit Umsatzsteuer nicht korrekt ist und somit dem Erwerber daf眉r auch kein Vorsteuerabzug zusteht. 

EuGH: Auskunftsersuchen im Vorsteuerr眉ckerstattungsverfahren 

Der EuGH hat im Urteil vom 18. November 2020 (C鈥�371/19 Kommission/ Deutschland) der Klage der Europ盲ischen Kommission wegen Abweisung von Mehrwertsteuer-Erstattungsantr盲gen ausl盲ndischer Unternehmen 眉berwiegend stattgegeben. 

BFG: Die Verwendung einer anderen UID als jene des Bestimmungsstaat f眉hrt zur Vorschreibung einer zus盲tzlichen Erwerbsteuer gem Art 3 Abs 8 2. Satz UStG 

Das BFG hat in seinem Urteil vom 24.11.2020 (RV/2101256/2018) entschieden, dass ein fiktiver innergemeinschaftlicher Erwerb im Abgangsland bei Verwendung der UID Nummer des genannten Landes gem Art 3 Abs 8 2. Satz UStG festzusetzen ist.

Im Drittland beigestellte Software als Hinzurechnung des Zollwerts bei der Einfuhr 

Der EuGH hatte sich im Urteil vom 10. September 2020, C-509/19, BMW Bayrische Motorenwerke AG, mit der Frage zur Hinzurechnung von 鈥濻oftware鈥� zum Zollwert zu besch盲ftigen. 

 

COVID-19 Beihilfen

Steuerliches Wohlverhalten als Voraussetzung f眉r die Gew盲hrung von (k眉nftigen) COVID 19 Beihilfen

Die zuk眉nftige Gew盲hrung von COVID-19 F枚rderungen ist nun nicht nur an die Voraussetzungen der einzelnen F枚rderung gebunden, sondern bedingt auch ein steuerliches Wohlverhalten. Unternehmen, welchen eine COVID-19 Pandemie F枚rderung gew盲hrt wird, m眉ssen sich f眉nf Jahre vor dem Antrag auf Gew盲hrung der F枚rderung bis zum Abschluss der F枚rderungsgew盲hrung (Endabrechnung) steuerlich wohl verhalten. Liegt kein steuerliches Wohlverhalten vor, werden F枚rderantr盲ge abgewiesen oder es kommt zu einer verzinsten R眉ckzahlung der F枚rderung (bei einem Zinssatz von 4,5 % 眉ber dem Basiszinssatz).

 

Verfahrensrecht

Finanzverwaltung NEU: Fristenwahrende Einbringung von Anbringen

Anfang des Jahres hat die 鈥濬inanzverwaltung NEU鈥� ihren Betrieb aufgenommen. An die Stelle der bisherigen Finanz盲mter sind das Finanzamt 脰sterreich (FA脰), das Finanzamt f眉r Gro脽betriebe (FAG) und das Amt f眉r Betrugsbek盲mpfung (ABB) getreten. F眉r Abgabepflichtige stellt sich nunmehr die Frage, wo sie Anbringen wirksam und fristwahrend einbringen k枚nnen. Um den 鈥濽mstieg鈥� m枚glichst reibungslos zu gestalten, hat der Gesetzgeber gro脽z眉gige 脺bergangsbestimmungen geschaffen.

Das neue Amt f眉r Betrugsbek盲mpfung

Mit der Neuorganisation der Finanzverwaltung kam es auch zu weitreichenden Neuerungen in Bezug auf die Steuerbetrugsbek盲mpfung. Mit dem neu geschaffenen Amt f眉r Betrugsbek盲mpfung (ABB) und dem Zollamt 脰sterreich (ZA脰) bestehen seit diesem Jahr nur noch zwei bundesweit zust盲ndige Finanzstrafbeh枚rden. Im Folgenden soll der in der Praxis so bedeutsame Bereich 鈥濬inanzstrafsachen鈥� des ABB n盲her beleuchtet werden.

 

Personal

Mitteilungen gem 搂 109a und 搂 109b EStG bis 28. Februar

Unternehmer sowie K枚rperschaften des 枚ffentlichen und privaten Rechts haben f眉r Honorare, die sie im Jahr 2020 f眉r bestimmte Leistungen au脽erhalb eines Dienstverh盲ltnisses an nat眉rliche Personen oder Personenvereinigungen (Personengemeinschaften) ohne eigene Rechtspers枚nlichkeit ausbezahlt haben, bzw f眉r bestimmte Zahlungen, die sie im Jahr 2020 ins Ausland get盲tigt haben, im Wege der automationsunterst眉tzten Daten眉bertragung (zB mittels ELDA) bis 28. Februar 2021 eine Mitteilung nach 搂 109a EStG bzw 搂 109b EStG an das Finanzamt zu 眉bermitteln.

Neues Homeoffice Gesetz in Begutachtung

Seit 15. Februar 2021 ist ein Entwurf jener Gesetzes盲nderungen, die die Arbeit im Homeoffice n盲her regeln sollen (Kurztitel: Homeoffice Gesetz), in Begutachtung. 

Betriebsausgabenabzugsf盲higkeit f眉r freiwillige Abfertigungen und Sozialplanzahlungen

Der VwGH hat entschieden, dass das spezielle Betriebsausgabenabzugverbot f眉r Golden Handshakes f眉r alle freiwillige Abfertigungen, somit auch f眉r solche, die im Rahmen von Sozialpl盲nen ausgezahlt werden, gilt. Freiwillige Abfertigungen an Arbeitnehmer, die dem neuen Abfertigungsrecht unterliegen, sind demnach aber nicht zur G盲nze von diesem Betriebsausgabenabzugsverbot erfasst, sondern nur insoweit, als sie die in 搂 67 Abs 6 EStG festgelegten Betragsgrenzen f眉r die beg眉nstigte Lohnbesteuerung von freiwilligen Abfertigungen 眉bersteigen. Die verwiesene Regelung ist diesbez眉glich daher nur f眉r Zwecke des Betriebsausgabenabzugs (nicht aber f眉r Zwecke der beg眉nstigten Lohnbesteuerung mit 6 %) beachtlich. 

BREXIT 鈥� Neuregelungen zur Koordination der Sozialversicherungsvorschriften sowie zu Aufenthalt und Arbeitsmarktzugang

Das am 24.12.2020 geschlossene, seit 01.01.2021 (vorl盲ufig) anwendbare Handels- und Kooperationsabkommen zwischen der EU und dem Vereinigten K枚nigreich Gro脽britannien (Partnerschaftsabkommen) enth盲lt auch umfassende Regelungen zur Koordination der Sozialrechtsvorschriften. Auswirkungen hat der BREXIT auch auf den Bereich Aufenthaltsrecht und Arbeitsmarktzugang. 

Ma脽gebliche Regelungen und Werte 2021 im Sozialversicherungs-, Arbeits- und Lohnsteuerrecht

Die wesentlichen 脛nderungen der Regelungen und Werte im Sozialversicherungs-, Arbeits- und Lohnsteuerrecht werden nachfolgend dargestellt.

Neuregelungen betreffend Kontrollsechstel und Lohnsteuerabzug f眉r ausl盲ndische Arbeitgeber

Durch das COVID-19-Steuerma脽nahmengesetz wurden die Regelungen zum Kontrollsechstel adaptiert. Ab 2021 gelten demnach zahlreiche Ausnahmen von der Verpflichtung zur Kontrollsechstelberechnung; au脽erdem kann die Aufrollung am Jahresende nunmehr auch zugunsten des Arbeitnehmers erfolgen. Dar眉ber hinaus sieht dieses Gesetz vor, dass die erst seit 2020 geltende Lohnsteuerabfuhrverpflichtung f眉r Arbeitgeber ohne Inlandsbetriebsst盲tte, die im Inland unbeschr盲nkt steuerpflichtige Arbeitnehmer besch盲ftigen, r眉ckwirkend wieder entf盲llt. 

Update arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Neuregelungen iZm COVID-19 

Das Anhalten der COVID-19-Pandemie sowie die neuerlichen harten Ma脽nahmen zu deren Bek盲mpfung f眉hren zu zahlreichen Neuregelungen im Personalrecht. In diesen Tax Personnel News geben wir einen 脺berblick 眉ber die aktuellen Neuregelungen im Arbeits- und Sozialversicherungsrecht.

Steuerfreie Gutscheine statt Weihnachtsfeier

Nach einer Ende letzter Woche im Nationalrat beschlossenen Gesetzes盲nderung ist es m枚glich, den 2020 in Hinblick auf die COVID-19-Pandemie nicht ausgesch枚pften Freibetrag f眉r Betriebsveranstaltungen von EUR 365 durch steuerfreie Gutscheine zu verbrauchen. Die Ausgabe solcher Gutscheine muss im Zeitraum von 01. November 2020 bis 31. J盲nner 2021 erfolgen.

 

Immobilien

BFG: Die erstmalige entgeltliche Baurechtseinr盲umung begr眉ndet Eink眉nfte aus V+V

Das Bundesfinanzgericht vertritt in seinem Erkenntnis vom 11. September 2020 (RV/3100332/2020) die Ansicht, dass die erstmalige Einr盲umung eines Baurechts im au脽erbetrieblichen Bereich zu Eink眉nften aus Vermietung und Verpachtung f眉hrt, die zum Tarif zu versteuern sind. Lediglich die Weiterver盲u脽erung eines bestehenden Baurechts durch den Baurechtsberechtigten f眉hrt demnach zu Eink眉nften aus privaten Grundst眉cksver盲u脽erungen, auf die gegebenenfalls die Immobilienertragsteuer und somit der besondere Steuersatz von 30 % anwendbar ist. 

(Luxus-)Immobilienvermietung an den Gesellschafter/Stifter: Aktuelle VwGH-Rechtsprechung 

Der VwGH hat in seinen beiden j眉ngsten Erkenntnissen zur (Luxus-)Immobilienvermietung an den Gesellschafter (Stifter) seine Rechtsprechung zur umsatzsteuerlichen Behandlung derartiger Gestaltungen zusammengefasst und pr盲zisiert, die auch f眉r die ertragsteuerliche Beurteilung relevant sind (VwGH 7.12.2020, Ra 2020/15/0067, Ra 2020/15/0004). 

 

Finanzstrafrecht

BFG zu unterlassener Schenkungsmeldung: KEIN Vorsatz des Abgabepflichtigen, wenn Berater Meldepflicht 眉bersehen hat

Eine finanzstrafrechtliche Bestrafung verlangt die fast vollst盲ndige Gewissheit 眉ber die Erf眉llung des objektiven und subjektiven Straftatbestandes. Bestehen Zweifel, so sind diese zugunsten des Beschuldigten beachtlich. 脺bersieht der steuerliche Vertreter des Abgabepflichtigen bestehende abgabenrechtliche Pflichten, spricht dies gegen die Erf眉llung des subjektiven Tatbestandes (Vorsatz) des Abgabepflichtigen (BFG 10.9.2020, RV/5300008/2015).

BFG zu Zahlungserleichterungen f眉r Geldstrafen nach dem FinStrG

Damit eine Zahlungserleichterung f眉r Geldstrafen nach dem FinStrG gew盲hrt werden kann, muss der aushaftende Betrag grunds盲tzlich einbringlich sein sowie eine erhebliche H盲rte vorliegen. Zus盲tzlich kommt es bei der Entscheidung 眉ber die Zul盲ssigkeit der Zahlungserleichterung ma脽geblich darauf an, ob der Strafzweck trotz der Zahlungserleichterung sachgerecht verwirklicht wird: W眉rde die Gew盲hrung einer Zahlungserleichterung den Strafzweck im Hinblick auf eine rasche Entrichtung der Strafe vereiteln, ist die Zahlungserleichterung zu versagen. Wenn sich die Geldstrafe in weiterer Folge als uneinbringlich erweist, kann der Vollzug der Ersatzfreiheitsstrafe durch die Erbringung gemeinn眉tziger Leistungen unterbleiben. Im Rechtsmittelverfahren kann eine Zahlungserleichterung nicht mehr durchgesetzt werden, wenn der R眉ckstand am Strafkonto zwischenzeitig getilgt wurde (BFG 2.9.2020, RV/5300034/2018).

 

Sonstiges

Neuerungen im Wirtschaftliche Eigent眉mer Registergesetz 

Folgende 脛nderungen im WiEReG sind bereits am 10. November 2020 wirksam geworden:

  • Einf眉hrung des WiEReG-Compliance-Packages (CP)
  • 脛nderungen in den elektronischen WiEReG-Meldeformularen
  • 脛nderungen in den Ausz眉gen aus dem Wirtschaftliche Eigent眉mer Register
  • Neuerungen im WiEReG-Management-System
  • Neufassung des WiEReG-Erlasses des BMF, vom 23.10.2020

Folgende 脛nderungen werden aufgrund der j眉ngsten WiEReG-Novelle am 1. April 2021 wirksam:

  • Verweise auf CPs von 眉bergeordneten inl盲ndischen Rechtstr盲gern werden m枚glich, diese sind auch f眉r die Dokumentation von Subsidi盲rmeldungen geeignet
  • GF-Best盲tigungen f眉r Erg盲nzungen von CPs sind nicht mehr erforderlich, wenn sich dabei keine melderelevanten Daten und Dokumente 盲ndern 
  • WiEReG-Meldepflichten werden auf eine neue Rechtstr盲gerkategorie ausgeweitet, und zwar auf meldepflichtige ausl盲ndische Rechtstr盲ger mit Sitz au脽erhalb der EU bzw. des EWRs, wenn sich diese zum Erwerb eines Grundst眉cks im Inland verpflichten
  • Registrierungspflichten f眉r meldepflichtige ausl盲ndische Rechtstr盲ger
  • Verpflichtung von meldepflichtigen ausl盲ndischen Rechtstr盲gern, Trusts und trust盲hnlichen Vereinbarungen, einen inl盲ndischen berufsm盲脽igen Parteienvertreter als Zustellungsbevollm盲chtigten zu bestellen, der auch mit der Wahrnehmung der WiEReG-Sorgfaltspflichten in 脰sterreich beauftragt werden muss
  • Pr眉fpflichten der Notare vor der Beurkundung oder Aufnahme einer Notariatsurkunde zum Zweck des Grundst眉ckserwerbs im Inland f眉r einen meldepflichtigen ausl盲ndischen Rechtstr盲ger, einen Trust oder eine trust盲hnliche Vereinbarung

Wesentliche 脛nderungen im Kontenregister- und Konteneinschaugesetz 鈥� KontRegG ab 23. J盲nner 2021 

Mit dem am 22.01.2021 im Bundesgesetzblatt kundgemachten Bundesgesetz BGBl. I Nr. 25/2021 wurde u.a. das KontRegG novelliert. Die gesetzlichen 脛nderungen sind bereits mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft getreten.

Die Novelle des KontRegG erweitert u.a. in Umsetzung des Art 32a der 5. EU-Geldw盲sche-Richtlinie die Zweckbestimmungen des Kontenregisters, die meldepflichtigen Daten sowie den Kreis der meldepflichtigen Institute und der nationalen und internationalen Beh枚rden, die Einsicht in bzw. Auskunft aus dem Kontenregister erhalten k枚nnen.

Bestimmte Kreditkonten, Zahlungskonten von Zahlungsdienstleistern und Schlie脽f盲cher bei Kreditinstituten und gewerblichen Schlie脽fachanbietern fallen nun neu unter die laufenden Meldepflichten.

Der Beginn und das Verfahren der erweiterten Meldepflichten soll vom BMF mit Durchf眉hrungsverordnung n盲her geregelt werden, die bis dato noch ausst盲ndig ist.

Der bisher bestehende Rechtsschutz von Abgabepflichtigen iZm Kontenregisterabfragen oder einer Konteneinschau (Konto枚ffnung) durch Abgabenbeh枚rden vor oder im Zuge von Au脽enpr眉fungen im Verfahren zur Veranlagung der Einkommensteuer, der K枚rperschaftsteuer und der Umsatzsteuer wurde durch die Novelle deutlich abgeschw盲cht.

VwGH: Anwendung des 搂 188 InvFG (idF bis 2013, d.h. vor AIFMG) auf ausl盲ndische Corporate Funds widerspricht Unionsrecht, 搂 21 Abs 1 Z 1a KStG anwendbar

  • Eine Regelung ist in Konflikt mit der unionsrechtlichen Kapitalverkehrsfreiheit, soweit eine inl盲ndische K枚rperschaft gegen眉ber einer gleichartigen ausl盲ndischen Einrichtung bevorzugt wird, weil sie ein K枚rperschaftsteuersubjekt ist, w盲hrend die gleichartige ausl盲ndische Einrichtung als transparent behandelt wird
  • Wenn einer 枚sterreichischen K枚rperschaft Kapitalertr盲ge zuzurechnen sind, bei einem mit der K枚rperschaft vergleichbaren Trust hingegen die Zurechnung an ihn im Ergebnis durch 搂 188 InvFG 2011 untersagt und die Transparenz dieses Gebildes angeordnet wird, so beschr盲nkt diese Schlechterstellung des ausl盲ndischen Gebildes die Kapitalverkehrsfreiheit.
  • Durch das AIFMG wurde die Besteuerung ausl盲ndischer Investmentfonds den Vorgaben des Unionsrechts entsprechend neu geregelt, sodass eine Schlechterstellung ausl盲ndischer Gebilde f眉r Fondsgesch盲ftsjahre, die nach dem 21. Juli 2013 beginnen, nicht mehr vorliegt.

 

Englisch Summary 01+02/2021

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